ÖKOWORLD AG – Hauptversammlung 2016

ÖKOWORLD AG

Hilden

WKN 540 868 / ISIN DE0005408686
WKN 540 867 / ISIN DE0005408678
WKN A0EKMG / ISIN DE000A0EKMG

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein

am

Freitag, den 08. Juli 2016

um 10.00 Uhr

in Tonhalle Düsseldorf
Helmut-Hentrich-Saal
Ehrenhof 1
40479 Düsseldorf

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ÖKOWORLD AG zum 31. Dezember 2015 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Diese zu diesem Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns können von der Einberufung der Hauptversammlung an bei der Gesellschaft eingesehen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.oekoworld.com/die-oekoworld-ag/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hv/

abgerufen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Punkt 1 der Tagesordnung nicht vorgesehen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 4.267.049,84 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,45
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
(Stück 2.956.846)

1.330.580,70

b) Ausschüttung einer Dividende von € 0,45
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der
Serie B (Stück 993.154)

446.919,30

c) Ausschüttung einer Dividende von € 0,44
je dividendenberechtigter Stammaktie
(Stück 4.200.000)

1.848.000,00

d) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns
auf neue Rechnung
641.549,84
4.267.049,84

Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Der aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag der Dividende wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Da sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern kann, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von

€ 0,45 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (ohne Vorzugsaktien Serie B),

€ 0,45 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der Serie B und

€ 0,44 je dividendenberechtigter Stammaktie

bei entsprechender Anpassung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsieht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktien sowie Vorzugsaktien der Serie B) und zur Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) berechtigt sind nach § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

ÖKOWORLD AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 788667-55
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

bis spätestens zum Ablauf des Freitag, dem 01. Juli 2016, zugehen. Umschreibungen im Aktienregister finden nach § 9 Abs. 4 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ab dem sechsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. ab Montag, dem 04. Juli 2016, bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt.

Stimmrechtsausübung

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung, der Widerruf der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Ein Nachweis der Vollmachtserteilung kann per E-Mail an Katrin.Hammerich@oekoworld.com übermittelt werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Stammaktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Weitere Einzelheiten hierzu werden den Stammaktionären mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind an folgende Adresse auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:

ÖKOWORLD AG
z.H. Frau Rechtsanwältin Katrin Hammerich
Itterpark 1
40724 Hilden
Telefax 02103-929 4134
E-Mail: Katrin.Hammerich@oekoworld.com

Rechtzeitig, d. h. bis Donnerstag, dem 23. Juni 2016 eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.oekoworld.com/die-oekoworld-ag/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hv/ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Wir freuen uns, Sie in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.

 

Hilden, im Mai 2016

ÖKOWORLD AG

Der Vorstand

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