OHB SE – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

OHB SE
Bremen
ISIN DE0005936124
WKN 593 612
Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und zur Einziehung eigener Aktien gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung der OHB SE angegeben.

Bremen, im Mai 2015

OHB SE

Der Vorstand

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