Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung mit der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Oldenburg

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung mit der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung ist nicht erforderlich, weil die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG), sowie ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der übertragenden Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung gemäß § 62 Abs. 4 UmwG nicht erforderlich.

Aktionäre der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Oldenburgische Landesbank AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 18.11.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft in Stau 15/​17, 26122 Oldenburg, der Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft und der Vermögensverwaltungsgesellschaft Merkur mit beschränkter Haftung zur Einsicht durch die Aktionäre der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Oldenburg, im November 2021

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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