Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG | 11.11.2019 |
Oldenburgische Landesbank AktiengesellschaftOldenburgBekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktGDie außerordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft hat am 30. September 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen; einmalig oder mehrmals nachrangige Schuldverschreibungen mit u. a. gewinnabhängiger Verzinsung im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 150 Mio. Euro durch die Oldenburgische Landesbank AG auszugeben. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht zum Bezug von Aktien berechtigen. Die Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung mit dem Ermächtigungsbeschluss zur Ausgabe nachrangiger Schuldverschreibungen mit u. a. gewinnabhängiger Verzinsung ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (HRB 3003) hinterlegt worden. Die Ermächtigung ist mit der Beschlussfassung am 30. September 2019 wirksam geworden.
Oldenburg, im November 2019 Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Vorsitzende des Aufsichtsrats |