Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft – Gesellschaftsbekanntmachungen

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Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Oldenburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG 11.11.2019

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Oldenburg

Bekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft hat am 30. September 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen; einmalig oder mehrmals nachrangige Schuldverschreibungen mit u. a. gewinnabhängiger Verzinsung im Gesamtnennbetrag von bis zu insgesamt 150 Mio. Euro durch die Oldenburgische Landesbank AG auszugeben. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht zum Bezug von Aktien berechtigen.

Die Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung mit dem Ermächtigungsbeschluss zur Ausgabe nachrangiger Schuldverschreibungen mit u. a. gewinnabhängiger Verzinsung ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (HRB 3003) hinterlegt worden. Die Ermächtigung ist mit der Beschlussfassung am 30. September 2019 wirksam geworden.

 

Oldenburg, im November 2019

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand                Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

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