One Hotels & Resorts AG – Hauptversammlung 2016

One Hotels & Resorts AG

München

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, den 21. Juli 2016 um 14:00 Uhr

im Mercedes-Benz Museum, Mercedesstraße 100, 70372 Stuttgart,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. April 2016, erfolgt.

Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Gewinnverwendungsbeschluss

a)

Der Bilanzgewinn setzt sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen:

31.12.2015
EUR
Jahresüberschuss 15.856.054,28
Gewinnvortrag aus Vorjahr 30.564.192,15
Ausschüttung -11.832.577,26
Bilanzgewinn 34.587.669,17
b)

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 34.587.669,17 wird wie folgt verwendet:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2015 eine Ausschüttung in Höhe von EUR 1,00 pro Stammaktie und EUR 1,11 pro Vorzugsaktie vorzunehmen.

Der verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die One Hotels & Resorts AG hat ein Grundkapital in Höhe von EUR 10.848.381,50. Es ist eingeteilt in 3.773.240 Stück Aktien, davon in 2.215.395 Stück Stammaktien als Stückaktien und 1.557.845 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien.

Nicht dividendenberechtigt sind gemäß § 71b AktG die eigenen Aktien der One Hotels & Resorts AG, d.h. 102.641 Stück Vorzugsaktien.

Auf die dividendenberechtigten Stückaktien des Grundkapitals, bestehend aus 2.215.395 Stück Stammaktien und 1.455.204 Stück Vorzugsaktien, werden folgende Ausschüttungen vorgenommen:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je Stammaktie EUR 2.215.395,00
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,11 je Vorzugsaktie EUR 1.615.276,44
Somit insgesamt EUR 3.830.671,44

Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt am Montag, den 25. Juli 2016.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

Beschluss der Ermächtigung der Gesellschaft und der Bevollmächtigung des Vorstandes zum Erwerb von eigenen Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Ermächtigung der One Hotels & Resorts AG und die Bevollmächtigung des Vorstandes zum Erwerb von eigenen Aktien zu beschließen, und zwar von bis zu 632 Stück Stammaktien und bis zu 5.000 Stück Vorzugsaktien von dem Aktionär Heinz Heiler und von bis zu 41.000 Stück Vorzugsaktien von dem Aktionär Heiler Beteiligungs GmbH. Der Vorstand soll berechtigt sein, vom Aktionär Heinz Heiler bis zu 632 Stück Stammaktien und bis zu 5.000 Stück Vorzugsaktien und vom Aktionär Heiler Beteiligungs GmbH bis zu 41.000 Stück Vorzugsaktien zum Höchstkaufpreis pro Aktie von EUR 168,00, somit zum Gesamt-Höchstkaufpreis von EUR 7.834.176,00 bis spätestens 31.12.2016 zu erwerben.

Die Aktionäre sollen auf Ihr Recht aus § 53 a AktG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verzichten.

7.

Sonstiges

Teilnahme an der Ordentlichen Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Am Tage der Hauptversammlung kann eine Hinterlegung bei der Gesellschaft nur noch in den Räumen der Hauptversammlung erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Am Tage der Hauptversammlung kann die Einreichung nur noch in der Weise bewirkt werden, dass die Bescheinigung der Gesellschaft in den Räumen der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Die Hinterlegung der Aktien gilt auch dann als bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Auslagen zur Ordentlichen Hauptversammlung:

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der One Hotels & Resorts AG zur Einsicht durch die Aktionäre folgende Berichte aus:

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr 2015;

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) für das Geschäftsjahr 2015.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen bzw. jedem Aktionär wird auf Verlangen davon kostenlos eine Abschrift erteilt.

 

München, im Juni 2016

Der Vorstand

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