OperaOne AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2015

OperaOne AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A1H6YK2 – WKN: A1H6YK

Außerordentliche Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit

zur außerordentlichen Hauptversammlung am

Dienstag, den 08. September 2015

um 11:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der OperaOne AG, Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main,

eingeladen.



I. Tagesordnungspunkt

Einziger Tagesordnungspunkt ist der folgende:

Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung des Grundkapitals und Anpassung der Satzung

a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 20.000.000,00, eingeteilt in 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 19.950.000,00 auf EUR 50.000,00 zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals herabgesetzt. Das Grundkapital wird im Verhältnis 400:1 (in Worten: vierhundert zu eins) herabgesetzt und in der Weise durchgeführt, dass jeweils 400 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln.

c) § 4 Abs. 1 der Satzung erhält mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 nennbetragslose Stückaktien.“

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 18. August 2015, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 01. September 2015, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

OperaOne AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax 0421 3603153
E-Mail hv@neelmeyer.de

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden direkt durch das depotführende Institut vorgenommen.

2. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung und § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach § 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab.

3. Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisung für die Ausübung des Stimmrechts zu dem Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Vollmachten und Weisungen an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens 07. September 2015 (16:00 Uhr) – Eingangsdatum bei der Gesellschaft – an die folgende Anschrift zu senden:

OperaOne AG
Investor Relations – ao HV 2015
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0)69 920 374 101
E-Mail: pourmaafi@operaone.de

Für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Sie gerne ein Formular in unserem Hause anfordern.

4. Anträge von Aktionären zur Tagesordnung

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:

OperaOne AG
Vorstand
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0)69 920 374 101
E-Mail: pourmaafi@operaone.de

Mitteilungspflichtige, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen zugänglich gemacht.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2015

OperaOne AG

Der Vorstand

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