OperaOne AG – Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

OperaOne AG

Frankfurt am Main

Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der OperaOne AG, Frankfurt am Main, hat am 8. September 2015 beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.000.000,00, eingeteilt in 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf EUR 50.000,00 eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Der Beschluss wurde am 16. September im Handelsregister eingetragen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2015

OperaOne AG

Der Vorstand

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