Oppmann Immobilien AG – Hauptversammlung 2018

Oppmann Immobilien AG

Würzburg

ISIN: DE 000 722 8504

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 11. Juli 2018, um 11.00 Uhr, im VCC Vogel Convention Center, Eingang Ost, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, stattfindenden

114. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen und der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Oppmann Immobilien AG, Im Kreuz 3, 97076 Würzburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn 6.176.921,41
€ 7,00 Dividende je Stückaktie 168.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 6.008.921,41

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 16. Juli 2018, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet die Amtsdauer jedes Mitglieds des Aufsichtsrats in der seiner Wahl nachfolgenden vierten ordentlichen Hauptversammlung. Danach endet die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

Gerd Amtstätter
München, Generalbevollmächtigter der von Finck´schen Hauptverwaltung

Dipl.-Kfm. Ernst Knut Stahl
München, Geschäftsführer der Lenbach Holding GmbH

und

Dipl.-Kfm. Gerhard Bruckmeier
Neubiberg, Geschäftsführer der Dr. Kleeberg und Partner GmbH

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Mittwoch, 04.07.2018, bei der Gesellschaft oder einem Notar oder bei Merck Finck Privatbankiers AG, Pacellistraße 16, 80333 München, hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist der Gesellschaft bis spätestens am zweiten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. bis spätestens Montag, 09.07.2018, der Hinterlegungsschein einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Oppmann Immobilien AG
Im Kreuz 3
97076 Würzburg
oder
Telefax: 0931 / 3557440

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

Würzburg, im Mai 2018

OPPMANN IMMOBILIEN AG

DER VORSTAND

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