OPTIC ACTUELL AG – Hauptversammlung 2015

OPTIC ACTUELL AG
Neckarsulm

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 09. Juni 2015 um 11.00 Uhr im Seehotel, Niedernberg, Leerweg, 63843 Niedernberg/Aschaffenburg stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung der OPTIC ACTUELL AG ein.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OPTIC ACTUELL AG zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 29.04.2015 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber bedarf es nicht.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 148.216,95 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung
a)

des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014;

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
b)

des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014;

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Ziffern 1, 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden; mindestens ein Mitglied wird aus dem Kreis der Aktionäre bestellt. Nach § 102 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 Ziffer 3 a) der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrates längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Mit Ablauf der am 09. Juni 2015 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl bzw. Neubestellung erforderlich. Alle drei Aufsichtsratsmitglieder haben erklärt, dass sie im Falle ihrer erneuten Bestellung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stünden. Die Wiederwahl ist gemäß § 11 Ziffer 3 c) der Satzung der Gesellschaft zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Herrn Michael Geyer, wohnhaft in Coburg,
Augenoptikermeister, Hörakustikmeister;
2.

Herrn Marcus Römer, wohnhaft in Brackenheim,
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht;
3.

Herrn Joachim Strecker, wohnhaft in Friedrichsruhe,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

Soweit die vorgeschlagenen Personen weitere Aufsichtsratsmandate haben, tangieren diese nicht die Höchstgrenzen im Sinne des § 100 AktG. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Geyer im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Rechte der Aktionäre:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe ist berechtigt, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Teilnahmeberechtigt sind auch schriftlich bevollmächtigte Vertreter des jeweiligen Aktionärs. In den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung darf keine Umschreibung im Aktienbuch mehr erfolgen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die in einer Hand vereinigt sind. Eine Aktie entspricht einer Stimme. Das Stimmrecht besteht, sobald die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Eine Anmeldung zur Hauptversammlung sieht die Satzung der Gesellschaft nicht vor.

Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Gewinnverwendungsvorschlag liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht bei der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die Adresse der Gesellschaft, wie nachstehend aufgeführt, übermitteln. Die Vollmacht ist bis spätestens am Tag der Hauptversammlung bei der Eingangs-/Ausgangskontrolle zu hinterlegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (Grundkapital Euro 50.000) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG. verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 15. Mai 2015 zugegangen sein.

Aktionäre können der Gesellschaft auch Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt, wie bereits ausgeführt, für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, der jedoch nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten und zwar bis spätestens zum 25. Mai 2015.

Anträge von Aktionären und Gegenanträge zu dieser Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und deren Begründung, unter Einhaltung vorstehend genannter Fristen bei der Geschäftsstelle OPTIC ACTUELL AG, Weinstraße 35, 74172 Neckarsulm, einzureichen. Rechtzeitig eingegangene Anträge/Gegenanträge/Wahlvorschläge werden unverzüglich nach Eingang im Intranet unter www.optic-actuell.de – Mitgliederlogin auf der Seite Forum Rubrik „Allgemein – Hauptversammlung“ veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie über die Lage der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

Neckarsulm, im April 2015

OPTIC ACTUELL AG

– Der Vorstand –

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