OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft

Neckarsulm

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 20. Juli 2016 um 14:00 Uhr im Grand La Strada Hotel, Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel, stattfindenden, außerordentlichen Hauptversammlung der OPTIC ACTUELL AG, ein.

Tagesordnung:

1.

Informationen zur Verschmelzung der Optic Actuell Service GmbH als übertragendem Rechtsträger und der Optic Actuell AG als übernehmendem Rechtsträger mit Wirkung 31.12.2015.

2.

Der Vorstand beantragt nach § 119 Abs. 2 AktG, die Hauptversammlung möge folgenden Beschuss fassen:

„Die Gesellschaft kann sich an einer neu zu gründenden GmbH oder GmbH & Co. KG beteiligen, welche der Sicherung und Optimierung des Beschaffungswesens und/oder Einkaufs dient.“

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Rechte der Aktionäre:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe ist berechtigt, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Teilnahmeberechtigt sind auch schriftlich bevollmächtigte Vertreter des jeweiligen Aktionärs. In den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung darf keine Umschreibung im Aktienregister mehr erfolgen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die in einer Hand vereinigt sind. Eine Aktie entspricht einer Stimme. Das Stimmrecht besteht, sobald die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Eine Anmeldung zur Hauptversammlung sieht die Satzung der Gesellschaft nicht vor.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht bei der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die Adresse der Gesellschaft, wie nachstehend aufgeführt, übermitteln. Die Vollmacht ist bis spätestens am Tag der Hauptversammlung bei der Eingangs-/Ausgangskontrolle zu hinterlegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (Grundkapital Euro 50.000) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG. verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 25.06.2016 zugegangen sein.

Aktionäre können der Gesellschaft auch Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten und zwar bis spätestens zum 05.07.2016.

Anträge von Aktionären und Gegenanträge zu dieser Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und deren Begründung, unter Einhaltung vorstehend genannter Fristen bei der Geschäftsstelle OPTIC ACTUELL AG, Weinstraße 35, 74172 Neckarsulm, einzureichen. Rechtzeitig eingegangene Anträge/Gegenanträge werden unverzüglich nach Eingang im Intranet unter www.optic-actuell.de – Mitgliederlogin auf der Seite Forum Rubrik „Allgemein – Hauptversammlung“ veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie über die Lage der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, wenn auch diesbezüglich die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

 

Neckarsulm, im Juni 2016

OPTIC ACTUELL AG

der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.