PTIC ACTUELL Aktiengesellschaft
Neckarsulm
Einladung zur 21. Ordentlichen Hauptversammlung
der
OPTIC ACTUELL AG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 25. November 2020 um 10:00 Uhr
im Seehotel Niedernberg, Leerweg, 63843 Niedernberg
stattfindenden
21. Ordentlichen Hauptversammlung der OPTIC ACTUELL AG ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OPTIC ACTUELL AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 01.04.2020 festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber bedarf es nicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 422.358,96 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Ziffern 1, 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden; mindestens ein Mitglied wird aus dem Kreis der Aktionäre bestellt. Nach § 102 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 Ziffer 3 a) der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt wird dabei nicht mitgerechnet. Mit Ablauf der am 25.11.2020 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl bzw. Neubestellung erforderlich. Alle drei Aufsichtsratsmitglieder haben erklärt, dass sie im Falle ihrer erneuten Bestellung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stünden. Die Wiederwahl ist gemäß § 11 Ziffer 3 c) der Satzung der Gesellschaft zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird, als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
Soweit die vorgeschlagenen Personen weitere Aufsichtsratsmandate haben tangieren diese nicht die Höchstgrenzen im Sinne des § 100 AktG. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Geyer im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Rechte der Aktionäre:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe ist berechtigt, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Teilnahmeberechtigt sind auch schriftlich bevollmächtigte Vertreter des jeweiligen Aktionärs. In den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung darf keine Umschreibung im Aktienregister mehr erfolgen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die in einer Hand vereinigt sind. Eine Aktie entspricht einer Stimme. Das Stimmrecht besteht, sobald die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.
Eine Anmeldung zur Hauptversammlung sieht die Satzung der Gesellschaft nicht vor.
Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Gewinnverwendungsvorschlag liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht bei der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die Adresse der Gesellschaft, wie nachstehend aufgeführt, übermitteln. Die Vollmacht ist bis spätestens am Tag der Hauptversammlung bei der Eingangs-/Ausgangskontrolle zu hinterlegen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (Grundkapital Euro 50.000) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Aktionäre können der Gesellschaft auch Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten und müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft übersandt werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Anträge von Aktionären und Gegenanträge zu dieser Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und deren Begründung, unter Einhaltung vorstehend genannter Fristen bei der Geschäftsstelle
OPTIC ACTUELL AG, |
oder per email, einzureichen. Rechtzeitig eingegangene Anträge/Gegenanträge werden unverzüglich nach Eingang im Intranet unter
www.optic-actuell.de |
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie über die Lage der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.
Neckarsulm, 22.10.2020
OPTIC ACTUELL AG
– Der Vorstand –