OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft
Neckarsulm
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 23.01.2018 um 10:00 Uhr im Hotel Rose, Weißlensburger Str. 12, 74626 Bretzfeld-Bitzfeld stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. |
Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Ziffern 1, 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden; mindestens ein Mitglied wird aus dem Kreis der Aktionäre bestellt. Das Aufsichtsratsmitglied Marcus Römer hat sein Amt mit Wirkung zum 30.09.2017 niedergelegt. Die Hauptversammlung hat aus diesem Grund einen Nachfolger zu wählen. Nach § 11 Ziff. 3 b) amtiert das an seiner Stelle gewählte und eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Werner Lammers, geb. 25.07.1956, wohnhaft in Kamen, Soweit die vorgeschlagene Person weitere Aufsichtsratsmandate hat, tangieren diese nicht die Höchstgrenzen im Sinne des § 100 AktG. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Geyer im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung a) des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016; Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. b) des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. |
3. |
Sonstiges |
Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Rechte der Aktionäre
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe ist berechtigt, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Teilnahmeberechtigt sind auch schriftlich bevollmächtigte Vertreter des jeweiligen Aktionärs. In den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung darf keine Umschreibung im Aktienregister mehr erfolgen.
Eine Anmeldung zur Hauptversammlung sieht die Satzung der Gesellschaft nicht vor.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit. Ein Vollmachtsformular ist im Übrigen auch dieser Einladung beigefügt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht bei der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die Adresse der Gesellschaft, wie nachstehend aufgeführt, übermitteln. Die Vollmacht ist bis spätestens am Tag der Hauptversammlung bei der Eingangs-/Ausgangskontrolle zu hinterlegen.
Wir bitten die Aktionäre sich mit dem beigefügten Anmeldeformular bis zum 09.01.2018 per Fax 09561 – 6752463 oder per Post oder bei E-Mail: info@optic-actuell.de mit eingescannter Anmeldung bei der Geschäftsstelle anzumelden. Eine Anmeldung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Sie erleichtert jedoch der Gesellschaft ihre Vorbereitungsmaßnahmen.
Mit dieser Einladung übersenden wir
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ein Anmeldeformular |
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eine Stimmrechtsvollmacht |
Neckarsulm, im Dezember 2017
OPTIC ACTUELL AG
Der Vorstand