OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft
Neckarsulm
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.03.2019

OPTIC ACTUELL Aktiengesellschaft

Neckarsulm

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 12.05.2019 um 9:30 Uhr im

Hotel Nikko Düsseldorf
Immermann Straße 41
40210 Düsseldorf

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der OPTIC ACTUELL AG ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OPTIC ACTUELL AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 19.3.2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber bedarf es nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 475.655,52 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung

a.

des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018;

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.

b.

des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Rechte der Aktionäre:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe ist berechtigt, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Teilnahmeberechtigt sind auch schriftlich bevollmächtigte Vertreter des jeweiligen Aktionärs. In den letzten 8 Tagen vor der Hauptversammlung darf keine Umschreibung im Aktienregister mehr erfolgen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Anzahl der Aktien, die in einer Hand vereinigt sind. Eine Aktie entspricht einer Stimme. Das Stimmrecht besteht, sobald die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Eine Anmeldung zur Hauptversammlung sieht die Satzung der Gesellschaft nicht vor.

Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Gewinnverwendungsvorschlag liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Formulare bereit. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht bei der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die Adresse der Gesellschaft, wie nachstehend aufgeführt, übermitteln. Die Vollmacht ist bis spätestens am Tag der Hauptversammlung bei der Eingangs-/Ausgangskontrolle zu hinterlegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (Grundkapital Euro 50.000) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG. verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 29.04.2019 zugegangen sein.

Aktionäre können der Gesellschaft auch Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten und zwar bis spätestens zum 29.04.2019.

Anträge von Aktionären und Gegenanträge zu dieser Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und deren Begründung, unter Einhaltung vorstehend genannter Fristen bei der Geschäftsstelle OPTIC ACTUELL AG, Matthias Eusten, Kordts Feld 9, 44869 Bochum, einzureichen. Rechtzeitig eingegangene Anträge/Gegenanträge werden unverzüglich nach Eingang im Intranet unter

www.optic-actuell.de

– Mitgliederlogin auf der Seite Forum Rubrik „Allgemein – Hauptversammlung“ veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie über die Lage der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen.

 

Neckarsulm, im März 2019

OPTIC ACTUELL AG

– Der Vorstand –

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