Orcan Energy AG – Ordentliche Hauptversammlung

Orcan Energy AG

München

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, den 3. Juni 2022, um 9:00 Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der

Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu
den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen (Empfang) der Orcan Energy AG,
Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den vom Vorstand
der Gesellschaft aufgestellten und von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 mit Beschluss vom 24.
März 2022 gebilligt und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit gemäß
§ 172 Satz 1 AktG festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 wie folgt Entlastung zu erteilen:

a)

Dem Vorstandsmitglied Dr. Andreas Bernhard Sichert wird hiermit für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung erteilt.

b)

Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Wolfgang Brand wird hiermit bis zum Zeitpunkt seines
Ausscheidens aus dem Amt im Geschäftsjahr 2021 für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Amtszeiten sämtlicher derzeitigen sieben Mitglieder des Aufsichtsrats, namentlich
Herr Dr. Christian Reitberger, Herr Peter Edelmann, Herr Matthieu Eyries, Herr Gillaume
Taylor, Herr Dr. Alexander Fenzl, Herr Daniel Joisten und Herr Martin Mahlberg, enden
mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2022.

Es sollen deshalb fünf der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats erneut
gewählt werden. Zusätzlich sollen zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte
Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht
ausschließlich von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft zu wählen:

a)

Herrn Dr. Christian Reitberger, Geschäftsführer der btov Industrial Technologies GmbH
mit Sitz in München, wohnhaft in Berg;

b)

Herrn Peter Edelmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Edelmann & Company GmbH
mit Sitz in Ulm, wohnhaft in Ulm;

c)

Herrn Guillaume Taylor, Gründer und Board Mitglied der Quadia SA mit Sitz in Genf,
Schweiz, wohnhaft in Crans-Montana, Schweiz;

d)

Herrn Dr. Alexander Fenzl, Country Head Germany bei der E.ON Business Solutions GmbH
mit Sitz in Essen, wohnhaft in Grünwald;

e)

Herrn Daniel Joisten, Head of Innovation Commercialization bei der E.ON Business Solutions
GmbH mit Sitz in Essen, wohnhaft in Grafschaft;

f)

Herrn Jörn van Halteren, Geschäftsführer (CFO) Energy Infrastructure Solutions bei
der E.ON Business Solutions GmbH mit Sitz in Essen, wohnhaft in Ratingen;

g)

Herrn Greg Fleming, Investment Director bei der Air Liquide Investissements D´Avenir
et de Demonstration mit Sitz in Paris, Frankreich, wohnhaft in Danville, Kalifornien,
USA.

Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
am 3. Juni 2022 und gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit
§ 102 Abs. 1 AktG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

II. WEITERE INFORMATIONEN

 
1.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

2.

Stimmrechtsvertretung

In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 17 Abs. 5 und § 19 Abs. 4 der Satzung
der Orcan Energy AG durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Bevollmächtigt
werden dürfen andere Aktionäre der Gesellschaft, Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft,
Angehörige aus einem rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf und, soweit der Aktionär
keine natürliche Person ist, auch leitende Angestellte des jeweiligen Aktionärs. Die
Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen. Die Übermittlung der schriftlich erteilten
Vollmacht an die Gesellschaft per E-Mail oder per Fax ist ausreichend. Die Gesellschaft
bittet darum, Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht und ggf. ihren Widerruf
gegenüber der Gesellschaft bzw. den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht und ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft rechtzeitig
an die Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln:

Orcan Energy AG
z. Hd. Frau Julia Gadanecz
Rupert-Mayer-Straße 44
Gebäude 6408, 4. OG (6. Flur)
81379 München
oder Fax + 49 (0) 89 72 44 99 7 77
oder E-Mail: Julia.Gadanecz@orcan-energy.com

3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu den
Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet zu werden. Solche Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge
sind ausschließlich an eine der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten:

Orcan Energy AG
z. Hd. Frau Julia Gadanecz
Rupert-Mayer-Straße 44
Gebäude 6408, 4. OG (6. Flur)
81379 München
oder Fax: + 49 (0) 89 72 44 99 7 77
oder E-Mail: Julia.Gadanecz@orcan-energy.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, also spätestens bis Donnerstag, 19. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter
einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu
machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des/​der
Namen der Antragsteller, der – bei Wahlvorschlägen optionalen – Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den übrigen Aktionären bzw. den nach § 125 Abs.
1 bis 3 AktG Berechtigten zugänglich gemacht.

4.

Datenschutzinformationen für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten

Die Orcan Energy AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene
Daten von Aktionären und gegebenenfalls von ihren Bevollmächtigten.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen
und dem Datenschutzbeauftragten (Ziffer 4.1). Außerdem erhalten Sie nachstehend Informationen
über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Ziffer 4.2) sowie die Rechte betroffener
Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (Ziffer 4.3).

 
4.1

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

a)

Verantwortlicher

Orcan Energy AG
Rupert-Mayer-Straße 44
Gebäude 6408, 4. OG (6. Flur)
81379 München
Fax: + 49 (0) 89 72 44 99 7 77
E-Mail: info@orcan-energy.com

Die Orcan Energy AG wird gesetzlich vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands,
also durch Herrn Dr. Andreas Bernhard Sichert.

b)

Datenschutzbeauftragter

R.AU-Computertechnik GmbH & Co. KG
Herr Dipl.-Ing.(FH) Robert Aumiller
Dachelhofer Str. 88
92421 Schwandorf
E-Mail: aumiller@iitr.de

4.2

Verarbeitung personenbezogener Daten

a)

Personenbezogene Daten und deren Quellen

Die Orcan Energy AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung folgende
personenbezogene Daten von Aktionären und gegebenenfalls von ihren Bevollmächtigten,
um diesen die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen:

Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse;

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktionärsnummer;

den Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung;

gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär Bevollmächtigten
und die Vollmachtserteilung an ihn; sowie

einen gegebenenfalls erhobenen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, werden die Daten aus dem Aktienregister der
Gesellschaft bezogen.

b)

Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Die Orcan Energy AG verarbeitet die personenbezogenen Daten der Aktionäre und gegebenenfalls
ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erforderlich
ist. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung
(„DS-GVO“) in Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen).

Außerdem speichert die Orcan Energy AG personenbezogene Daten der Aktionäre und gegebenenfalls
ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c)
DS-GVO in Verbindung mit § 67e Abs. 2 AktG (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen).

Darüber hinaus speichert die Orcan Energy AG personenbezogene Daten der Aktionäre
und gegebenenfalls ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung
oder zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Interessenabwägung). Das berechtigte
Interesse der Orcan Energy AG ist die Geltendmachung, Ausübung oder zur Verteidigung
von Rechtsansprüchen.

c)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Orcan Energy AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies
für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Ist ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, speichert die Orcan Energy
AG dessen personenbezogene Daten auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 AktG sowie vorbehaltlich
anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate speichern.

Eine längere Speicherung erfolgt nur solange dies für etwaige Rechtsverfahren zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
In diesem Fall speichert die Orcan Energy AG die Daten bis zur Beendigung des jeweiligen
Rechtsverfahrens.

d)

Empfänger personenbezogener Daten

Die Orcan Energy AG stellt die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung zur Verfügung. Insbesondere trägt die Orcan Energy AG Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des
Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz
2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ein. Diese Daten
können andere angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten während der Hauptversammlung
und Aktionären auch bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG einsehen.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen der Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen oben unter Ziffer 3. im
Abschnitt „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären“ dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung verwiesen.

e)

Keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer

Die Orcan Energy AG übermittelt die im Rahmen der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen
Daten nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums
(sogenannte Drittländer).

f)

Keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Die Orcan Energy AG nimmt auf Grundlage der personenbezogenen Daten keine automatisierte
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DS-GVO
vor.

4.3

Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

In Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben die Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten als betroffene Personen folgende Rechte:

Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO);

Recht auf Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 16 DS-GVO);

Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten („Recht auf Vergessenwerden“) (Art.
17 DS-GVO);

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 18 DS-GVO);

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO); sowie

Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).

Auf folgendes Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO wird hiermit ausdrücklich
hingewiesen:

Recht auf Widerspruch aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation

der betroffenen Person ergeben (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO)

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben als betroffene Personen gemäß Art. 21 Abs.
1 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die
aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO erfolgt (siehe oben unter Ziffer 2.2), Widerspruch
einzulegen.

Im Fall eines Widerspruchs verarbeitet die Orcan Energy AG die personenbezogenen Daten
nicht mehr, es sei denn, die Orcan Energy AG kann zwingende schutzwürdige Gründe für
die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten als betroffene Person überwiegen, oder die Verarbeitung
dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zur Ausübung ihrer Rechte können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten als betroffene
Personen unter den oben unter Ziffer 1 genannten Kontaktinformationen an die Orcan
Energy AG oder deren Datenschutzbeauftragten wenden. Zudem haben Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten als betroffene Personen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO). Dieses Beschwerderecht können betroffene Personen insbesondere bei
der Datenschutzaufsichtsbehörde des (Bundes-)Landes einlegen, in dem sie ihren Wohnsitz
oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder bei der Datenschutzaufsichtsbehörde für
den nicht-öffentlichen Bereich des Bundeslandes Bayern (Bayerisches Landesamt für
Datenschutzaufsicht, BayLDA), in dem die Orcan Energy AG ihren Sitz hat.

 

München, im Mai 2022

Orcan Energy AG

Der Vorstand

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