OSRAM Licht AG – Erwerb eigener Aktien

OSRAM Licht AG
München
ISIN DE000LED4000 / WKN LED 400
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten)

Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. Februar 2015 hat die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 14. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung der OSRAM Licht AG beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

München, im Februar 2015

OSRAM Licht AG

Der Vorstand

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