OTI Greentech AG – Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
OTI Greentech AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG 06.01.2020

OTI Greentech AG

Berlin

Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG

Gemäß § 5 der Satzung der OTI Greentech AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien ge-gen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 10.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann insbesondere ausgeschlossen werden bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 20. Dezember 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. Dezember 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 4.698.602,00 um bis zu EUR 2.558.856,00 auf bis zu EUR 7.257.458,00 durch Ausgabe von bis zu 2.558.856 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2019 gewinnberechtigt und werden mit einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, d.h. zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 2.558.856,00, ausgegeben.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Gegenstand der Sacheinlagen sind Ansprüche verschiedener nachfolgend dargestellter Darlehensgeber gegen die Gesellschaft aus verschiedenen Darlehen. Zur Zeichnung sämtlicher neuer Aktien wurden zugelassen:

Zur Zeichnung von 56.141 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde Herr Andrew Schwager, Flat 1, 47 Emperors Gate, London SW7 4HJ, Großbritannien zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Andrew Schwager sämtliche ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus dem Darlehensvertrag vom 11 Dezember 2017 in Höhe von EUR 6.141,00 sowie Ansprüche aus ausstehender Aufsichtsratsvergütung gegen die Gesellschaft für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von EUR 50.000,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 51.895 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde Herr Stephan Albrech, Westerwaldstraβe 38, 50997 Köln, Deutschland zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Albrech sämtliche ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus dem Darlehensvertrag vom 24. Oktober 2018 in Höhe von EUR 51.895,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 224.413 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde Herr Paul Morris, Hauserstrasse 21, 8032 Zürich, Schweiz zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Paul Morris sämtliche ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus dem Darlehensvertrag vom 10. Mai 2016 in Höhe von EUR 190.413,00 sowie ausstehende Ansprüche aus der Aufsichtsratsvergütung gegen die Gesellschaft für das Jahr 2017 und 2018 in Höhe von EUR 34.000,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 931.947 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde der Eustace H. Winn Jr. Sustaining Trust, 601 W North Street, Victoria, Texas 77901, Vereinigte Staaten von Amerika zugelassen. Als Sacheinlage hat der Eustace H. Winn Jr. Sustaining Trust sämtliche ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus den Darlehensverträgen vom 15. Juni 2017, vom 28. Juli 2017 sowie vom 15. November 2017 – letzterer in Verbindung mit dem Schuldübernahmevertrag vom 20. Dezember 2019 – in Höhe von insgesamt EUR 931.947,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 319.442 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde der Eustace H. Winn Jr. Family Trust, 601 W North Street, Victoria, Texas 77901, Vereinigte Staaten von Amerika zugelassen. Als Sacheinlage hat der Eustace H. Winn Jr. Family Trust sämtliche ihm gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus den Darlehensverträgen vom 24 Oktober 2018 sowie vom 2. Mai 2019 – jeweils in Verbindung mit dem Schuldübernahmevertrag vom 20. Dezember 2019 – in Höhe von insgesamt EUR 319.442,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 941.018 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde die Winkler Capital GmbH, Bleichweg 21, 64342 Seeheim-Jugenheim, Deutschland zugelassen. Als Sacheinlage hat Winkler Capital GmbH sämtliche ihr gegen die Gesellschaft zustehenden Ansprüche aus den Darlehensverträgen vom 17. August 2017, vom 15. November 2017, vom 24. Oktober 2018 sowie vom 2. Mai 2019 – letztere drei in Verbindung mit dem Schuldübernahmevertrag vom 20. Dezember 2019 – in Höhe von insgesamt EUR 941.018,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 25.829 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde Herr Nicholas Elmslie, Flat 14 Darling House, 35 Clevedlon Road, Twickenham, Middlesex TW1 2TU, Groβbritanien zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Nicholas Elmslie sämtliche ausstehende Ansprüche aus der Aufsichtsratsvergütung gegen die Gesellschaft für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt EUR 25.829,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Zur Zeichnung von 8.171 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde Herr Leif Pedersen, Orrfuglstien 24, 3189 Horten, Norwegen zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Leif Pedersen sämtliche ausstehende Ansprüche aus der Aufsichtsratsvergütung gegen die Gesellschaft für das Jahr 2017 in Höhe von insgesamt EUR 8.171,00 an die Gesellschaft abzutreten und dadurch einzubringen.

Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 Satz 1, 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG wird von einer externen Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlagen abgesehen.

Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen erreicht.

Die Sacheinlagen haben einen Wert von mindestens EUR 2.558.856,00. Quelle dieser Bewertung ist das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Brunnmeier & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB vom 20. Dezember 2019. Das Gutachten wurde in Anlehnung an die Regelungen des IDW S 1 „Grundsätze für die Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erstellt. Der Wertermittlung liegt ein Discounted Cash Flow Verfahren zugrunde.

Der Wert der Sacheinlagen entspricht dem Gesamtausgabebetrag von EUR 2.558.856,00.

Der Vorstand versichert hiermit gemäß § 37a Abs. 2 Alt. 2 AktG, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlagen am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Brunnmeier & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB, München, mit Gutachtem vom 20. Dezember 2019 angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

 

Berlin, im Dezember 2019

Der Vorstand

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