OTI Greentech AG – Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
OTI Greentech AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG 22.02.2019

OTI Greentech AG

Berlin

ISIN DE000A0HNE89 / WKN A0HNE8

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11. September 2018 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 34.173.452,00 um EUR 14,00 auf EUR 34.173.438,00, eingeteilt in 34.173.438 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 14 Aktien, die der Gesellschaft unentgeltlich von einer Aktionärin zur Verfügung gestellt wurden, in vereinfachter Form gem. § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2018 wurde außerdem die Herabsetzung des Grundkapitals von 34.173.438,00 um EUR 32.374.836,00 auf EUR 1.798.602,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 19:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 19 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 03. Dezember 2018 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.798.602,00 herabgesetzt.

Mit Record Tag 26. Februar 2019 abends und Valuta Tag 27. Februar 2019 werden die 34.173.438 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 19:1 zusammengelegt. Für je 19 alte Aktien mit der ISIN DE000A0HNE89 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A2TSL22 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Laufende Börsenaufträge, die am 22. Februar 2019 nicht ausgeführt werden, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A2TSMG8) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A2TSMG8 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch 19 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der Bankhaus Gebr. Martin AG, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 14. März 2019 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist.

Die derzeit unter der ISIN DE000A0HNE89 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A2TSL22 für „konvertierte“ Aktien.

 

Berlin, im Februar 2019

OTI Greentech AG

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