Out of Africa AG – Hauptversammlung 2016

Out of Africa AG

Berlin

WKN A0LR4S
ISIN DE000A0LR4S5

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Montag, den 17. Oktober, um 14:00 Uhr findet in den Kanzleiräumen der Rechtsanwälte Baker & McKenzie in der Friedrichstraße 88/Ecke unter den Linden (5. Stockwerk), 10117 Berlin unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen:

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Out of Africa AG zum 31. Dezember 2013, zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie der Berichte des Aufsichtsrats über die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015
Die genannten Unterlagen können von der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Out of Africa AG, c/o Baker&McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB, Friedrichstraße 88/Ecke Unter den Linden (5. Stockwerk), 10117 Berlin eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auch eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse bereits in seiner letzten Sitzung vom 15. Juli 2016 gebilligt und damit festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2013 und 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nur dem Mitglied des Vorstands Peter Roland Zwart ab dem Zeitpunkt seiner Mitgliedschaft im Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Der Bestellungsbeschluss des Aufsichtsrats für die Bestellung von Peter Roland Zwart wurde am 4. August 2015 wirksam.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem bis zum 30. Juni 2015 amtierenden Vorstandsmitglied Rainer Bartsch-Pago keine Entlastung für den Zeitraum seiner Vorstandsmitgliedschaft im Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013 und 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Tomas Dafydd Emanuel Williams, Herrn Arnoldus Johannes Theodorus Cornelis van Raak und Herrn Wytse Jan Bouma, ab dem Zeitpunkt ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Diese Mitglieder wurden durch Gerichtsbeschluss vom 12.02.2015 als Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt.

6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2016, die Abwicklungseröffnungsbilanz sowie für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Hilmar Noack GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt/Main zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zur Auflösung der Gesellschaft, die Abwicklungseröffnungsbilanz sowie für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016/2017, das mit der Auflösung der Gesellschaft beginnt, zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Auflösung der Out of Africa AG
Der Vorstand schlägt vor, die Out of Africa AG aufzulösen, und damit die Abwicklung der Out of Africa AG einzuleiten.

II.

Weitere Angaben zur Hauptversammlung einschließlich der Teilnahme

1.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über die geplante [mögliche] Auflösung der Out of Africa AG gemäß 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG und der sich dann anschließenden Abwicklung der Out of Africa AG
Die Out of Africa AG hat in den Jahren 2013, 2014 und 2015 keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Geschäftsbetrieb ist seit längerer Zeit eingestellt. Die Wiederaufnahme eines gewinnbringenden Geschäftsbetriebs ist nicht ersichtlich. Die Hauptaktionärin der Out of Africa AG, die Opportunity Investment Management plc, die mehr als 90% der Aktien hält, hat erklärt, dass sie nicht bereit ist, weitere Mittel in die Out of Africa AG zu investieren. Vor diesem Hintergrund ist aus der Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates mit keiner sonstigen Investitionsbereitschaft zu rechnen. Um die fortlaufenden Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft zukünftig einzusparen, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat entschlossen, der Hauptversammlung die Auflösung und damit die Einleitung der Abwicklung der Out of Africa AG vorzuschlagen.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldungen unter Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter

Out of Africa AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027289
E-Mail: meldedaten@hce.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldetag), wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum 10. Oktober 2016, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen.
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das jeweilige depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also den 26. September, 0.00 Uhr (MEZ), beziehen. Die Anmeldungen und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

3.

Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die unter 2. genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Fax zu erteilen. Ein Vollmachtsformular erhalten die zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der Form der Vollmachtserteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann in Textform dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:

Out of Africa AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027289
E-Mail: vollmacht@hce.de

4.

Anträge und Wahlvorschläge
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift:

Out of Africa AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax-Nr.: +49 (0)89 21027298
E-Mail: gegenantraege@hce.de

zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen.

5.

Übertragung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird nicht im Internet übertragen.

 

Berlin, im September 2016

Out of Africa AG

Der Vorstand

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