OVB Holding AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
OVB Holding AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 17.06.2019

OVB Holding AG

Köln

Wertpapier-Kenn-Nummer 628656
ISIN DE0006286560

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der OVB Holding AG hat am 14. Juni 2019 u.a. beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 19.045.131,26 EUR wie folgt zu verwenden:

0,75 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie 10.688.485,50 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 8.356.645,76 EUR

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 19. Juni 2019.

Freiwilliger Hinweis zur Auszahlung für inländische Aktionäre:

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung). Zahlstelle ist die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.

Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der Usancen der Auszahlung im Inland dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden.

 

Köln, im Juni 2019

OVB Holding AG

Der Vorstand

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