OWG Beteiligungs AG – 12. ordentliche Hauptversammlung

OWG Beteiligungs AG

Poing

Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung
der OWG Beteiligungs AG
am 14. Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

die 12. ordentliche Hauptversammlung der OWG Beteiligungs AG findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am:

Donnerstag, 14. Juli 2022, 10:00 Uhr

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der OWG Beteiligungs AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021; Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022

6.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

7.

Zustimmung zur Übertragung von Aktien

8.

Beschlussfassung über die Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG

9.

Änderung von § 4 der Satzung der Gesellschaft

10.

Ausübung des Stimmrechts zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 14. Juli 2022

II.

BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU PUNKT 6. DER TAGESORDNUNG

III.

WEITERE ANGABEN/​HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Teilnahmevoraussetzungen

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der OWG Beteiligungs AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens

Der Vorstand wird diese Unterlagen im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Den Bericht des Aufsichtsrats erläutert der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gruber Straße 65, 85586 Poing, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Während der Hauptversammlung sind die Unterlagen im Internet unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

im passwortgeschützten Onlineservice (HV-Portal) einsehbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den sich im Geschäftsjahr 2021 ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.128.980,48 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 war folgende Person Vorstand:

Herr Heinz Reiner Reiff

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat:

Januar 2021 – 15. Juli 2021
Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Hans Spitzner, Stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn
Herr Dr. Reinhold Ernst
Herr Albert Schilling

16. Juli 2021 – 31. Dezember 2021
Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn, Stellv. Vorsitzender
Herr Hans Spitzner
Herr Dr. Reinhold Ernst

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022 bestellt.

6.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die jeweiligen Beteiligungsquoten der Anteilseigner an der Gesellschaft und an der STAHLGRUBER Otto Gruber AG, die Teil der Unternehmensgruppe ist, zu harmonisieren. Erst durch die Einziehung bestimmter Aktien bestimmter Aktionäre nach vorherigem Erwerb durch die Gesellschaft kann ein Gleichlauf der Beteiligungsverhältnisse hergestellt werden. Ziel ist, dass jeder Aktionär der Gesellschaft auch Aktien der STAHLGRUBER Otto Gruber AG hält und zwar in einem Beteiligungsverhältnis, bei dem die jeweilige Anzahl der gehaltenen Aktien an der Gesellschaft 0,09 % der jeweils an der STAHLGRUBER Otto Gruber AG gehaltenen Aktien entspricht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2027 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktie dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

Die eigenen Aktien sollen unmittelbar von individuellen abgabewilligen Aktionären erworben werden. Ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Ferner werden keine Andienungsrechte zugeteilt. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie beträgt mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 25,00.

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien wie folgt zu verwenden:

Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auch nach § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand wird gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 Halbsatz 2 AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bzw. zu ihrem Einzug können unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden.

7.

Zustimmung zur Übertragung von Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Hauptversammlung gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung den folgenden Übertragungen von Aktien auf die Gesellschaft bzw. auf einen Aktionär der Gesellschaft zustimmt:

Übertragung von insgesamt 7.326 Aktien von Herrn Dr. Josef Krähn auf die Gesellschaft.

Übertragung von insgesamt 1.647 Aktien von Herrn Thomas Riesinger auf Herrn Dr. Heinz Gerathewohl.

Übertragung von insgesamt 1.232 Aktien von Herrn Thomas Riesinger auf Herrn Dr. Josef Krähn.

Übertragung von insgesamt 1.646 Aktien von Frau Beate Moritz auf Herrn Dr. Heinz Gerathewohl sowie Übertragung von insgesamt 1.232 Aktien von Frau Beate Moritz auf die Gesellschaft.

Übertragung von insgesamt 51 Aktien von Herrn Dr. Josef Krähn auf Frau Petra Dürr.

Übertragung von insgesamt 669 Aktien von Herrn Dr. Josef Krähn auf Frau Theresia Dürr.

Übertragung von insgesamt 512 Aktien von Herrn Dr. Josef Krähn auf die Gesellschaft.

8.

Beschlussfassung über die Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren nach § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 100.527,00 um EUR 7.326,00 auf EUR 93.201,00 herabgesetzt.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung durch Einziehung voll eingezahlter, eigener Aktien mit den Nummern 17.076 bis 24.374 und 24.417 bis 24.443 nach Erwerb durch die Gesellschaft. Die Einziehung der eigenen Aktien erfolgt zu Lasten des Bilanzgewinns der Gesellschaft. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten zu regeln.

Mit Wirksamwerden der Einziehung wird die Satzung der Gesellschaft in § 4 Absatz 1 und 2 (Grundkapital und Einteilung) wie folgt neu gefasst:

㤠4 Grundkapital

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 93.201,00 (in Worten: dreiundneunzigtausendzweihundertundeins Euro).

(2) Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 93.201 auf den Namen lautende Stammaktien als Stückaktien.“

9.

Änderung von § 4 der Satzung der Gesellschaft

§ 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft lautet in der aktuellen Fassung wie folgt:

Die Aktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, die der Vorstand auf Grund eines Versammlungsbeschlusses erklärt, der einer einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals bedarf. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Aktien auf den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen werden.“

Diese Regelung soll aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben. Der bisherige § 4 Absatz 4 wird zu § 4 Absatz 3 und der bisherige § 4 Absatz 5 wird zu § 4 Absatz 4.

10.

Ausübung des Stimmrechts zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 14. Juli 2022

Gemäß §§ 6 und 7 des jeweiligen Legitimationsvertrags der OWG Aktionäre ermächtigt jeder Aktionär die OWG Beteiligungs AG zur Ausübung seiner Rechte aus den vertragsgebundenen Aktien in der Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG („Legitimationsübertragung“ entsprechend § 185 BGB, § 129 Abs. 3 AktG).

Diese Ermächtigung umfasst insbesondere die Ausübung des Stimmrechts der vertragsgebundenen Aktien zu folgenden Beschlüssen in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 14. Juli 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen und das Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 14. Juli 2022 jeweils entsprechend den Verwaltungsvorschlägen auszuüben:

10.1

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 940.547.810,12 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,09 je Stammaktie,
bei 70.000.000 Stammaktien sind das
€ 6.300.000,00
Ausschüttung einer Dividende von € 0,18 je Vorzugsaktie,
bei 70.000.000 Vorzugsaktien sind das
€ 12.600.000,00
Ausschüttung gesamt € 18.900.000,00
Gewinnvortrag € 921.647.810,12

Der Anspruch auf die Dividende ist am 31. Juli 2022 fällig.

Eine Wiederanlage der Dividenden ganz oder in Teilen auf bestehende Darlehenskonten ist möglich.

10.2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglied des Vorstands:

Herr Heinz Reiner Reiff, 1. Januar 2021 – 30. September 2021
Herr Michael Übelacker, 1. April 2021 – 31. Dezember 2021
Frau Annerose Schenk-Rettenberger, 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

10.3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrats:

Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender, 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2021
Herr Hans Spitzner, Stellv. Vorsitzender, 1. Januar 2021 – 30. September 2021
Herr Dr. Josef Krähn, 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2021
Herr Albert Schilling, 1. Januar 2021 – 30. Juni 2021
Herr Dr. Reinhold Ernst, 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2021
Herr Heinz Reiner Reiff, 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

10.4

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse der STAHLGRUBER Otto Gruber AG im Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022 bestellt.

II.

BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU PUNKT 6. DER TAGESORDNUNG

Unter Tagesordnungspunkt 6. schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 13. Juli 2027 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand ist nach dem Beschlussvorschlag berechtigt, die Aktien auch unter Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eines eventuellen Andienungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung können die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien mit oder ohne eine entsprechende Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden. Weder die Einziehung noch deren Durchführung bedürfen eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses.

Die Gesellschaft wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Lage versetzt, die jeweiligen Beteiligungsquoten der Anteilseigner an der Gesellschaft und an der STAHLGRUBER Otto Gruber AG, die Teil der Unternehmensgruppe ist, zu harmonisieren. Erst durch die Einziehung bestimmter Aktien bestimmter Aktionäre nach vorherigem Erwerb durch die Gesellschaft kann ein Gleichlauf der Beteiligungsverhältnisse hergestellt werden. Der Vorstand hält einen damit verbundenen Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären für angemessen. Ziel ist, dass jeder Aktionär der Gesellschaft auch Aktien der STAHLGRUBER Otto Gruber AG hält und zwar in einem Beteiligungsverhältnis, bei dem die jeweilige Anzahl der gehaltenen Aktien an der Gesellschaft 0,09 % der jeweils an der STAHLGRUBER Otto Gruber AG gehaltenen Aktien entspricht.

III.

WEITERE ANGABEN/​HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328), dessen Geltung durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S. 4147, bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre am 14. Juli 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Hierüber können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter anderem ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal zur Hauptversammlung werden den Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der angemeldeten Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

zu Protokoll des Notars erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der OWG Beteiligungs AG berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen.

Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausgeübt werden kann. Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält.

Die Vollmacht ist gemäß § 15 (2) der Satzung schriftlich zu erteilen; allerdings weist die OWG Beteiligungs AG auf Folgendes hin:

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen verlangen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf an die Gesellschaft können bis spätestens 13. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Anschrift erfolgen:

OWG Beteiligungs AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@owgag.de

Zudem können Vollmachten auch unter Nutzung des unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals erteilt, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind schriftlich zu übermitteln. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 13. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

OWG Beteiligungs AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@owgag.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​hv-owg.link-apps.de/​imeet

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie anderweitige Wahlvorschläge für die Wahl zum Abschlussprüfer oder von Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die OWG Beteiligungs AG unter folgender Adresse zu richten:

OWG Beteiligungs AG
Frau Ute Waldt
Gruber Straße 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail: ute.waldt@owgag.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 29. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht bis zu diesem Datum eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert ist.

 

Poing, im Juni 2022

OWG Beteiligungs AG

Der Vorstand

 

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