OWG Beteiligungs AG
Poing
Einladung zur Hauptversammlung
zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
der OWG Beteiligungs AG
am 24. Mai 2023
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
die 13. ordentliche Hauptversammlung der OWG Beteiligungs AG findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am:
Mittwoch, 24. Mai 2023, 10:00 Uhr (MESZ).
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die Aktionäre mit Bild und Ton übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
INHALTSVERZEICHNIS
I. |
TAGESORDNUNG |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der OWG Beteiligungs AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2023 |
6. |
Ausübung des Stimmrechts zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 24. Mai 2023 |
II. |
WEITERE ANGABEN/HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Teilnahmevoraussetzungen Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl Hinweise zur Stimmrechtsvertretung Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Hinweise zur Einreichung von Stellungnahmen Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Hinweise zum Rederecht, Auskunftsrecht und Antragsrecht in der Hauptversammlung Weitere Hinweise zum Auskunftsrecht Hinweise zur Widersprucheinlegung Weitere Informationen zur Abstimmung (gemäß Tabelle 3 EU-DVO) UTC-Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO) Informationen zum Datenschutz für Aktionäre |
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der OWG Beteiligungs AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022, Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens Der Vorstand wird diese Unterlagen im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Den Bericht des Aufsichtsrats erläutert der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gruber Straße 65, 85586 Poing, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Während der Hauptversammlung sind die Unterlagen im Internet unter
im passwortgeschützten InvestorPortal einsehbar. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2022 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 12.478.014,32 EUR wie folgt zu verwenden:
Der Anspruch auf die Dividende ist am 31. Juli 2023 fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Personen Mitglied im Vorstand: Herr Heinz Reiner Reiff, 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022 Herr Michael Übelacker, 1. August 2022 – 31. Dezember 2022 Frau Annerose Schenk-Rettenberger, 1. August 2022 – 31. Dezember 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für den Zeitraum ihrer jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat: Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender Herr Dr. Josef Krähn, Stellv. Vorsitzender Herr Hans Spitzner Herr Dr. Reinhold Ernst Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2023 bestellt. |
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6. |
Ausübung des Stimmrechts zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 24. Mai 2023 Gemäß §§ 6 und 7 des jeweiligen Legitimationsvertrags der OWG-Aktionäre ermächtigt jeder Aktionär die OWG Beteiligungs AG zur Ausübung seiner Rechte aus den vertragsgebundenen Aktien in der Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG („Legitimationsübertragung“ entsprechend § 185 BGB, § 129 Abs. 3 AktG). Diese Ermächtigung umfasst insbesondere die Ausübung des Stimmrechts der vertragsgebundenen Aktien zu folgenden Beschlüssen in der 16. ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 24. Mai 2023. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen und das Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG am 24. Mai 2023 jeweils entsprechend den Verwaltungsvorschlägen auszuüben: |
6.1 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2022 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 943.857.519,80 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre:
Der Anspruch auf die Dividende ist am 31. Juli 2023 fällig. |
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6.2 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2022 Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Personen Mitglied im Vorstand: Herr Michael Übelacker Frau Annerose Schenk-Rettenberger Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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6.3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2022 Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender Herr Dr. Josef Krähn, Stellv. Vorsitzender Herr Dr. Reinhold Ernst Herr Heinz Reiner Reiff Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
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6.4 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse der STAHLGRUBER Otto Gruber AG im Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2023 bestellt. |
II. WEITERE ANGABEN/HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG
Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung |
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Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG und § 12 Absatz (2) der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen. |
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Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre am 24. Mai 2023 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet unter
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im passwortgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118a Abs. 1 Satz 2 AktG. |
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Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse
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das passwortgeschützte InvestorPortal zur Verfügung. Hierüber können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter anderem ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, von dem Auskunfts- und Rederecht Gebrauch machen, Anträge stellen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. |
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Für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für das passwortgeschützte InvestorPortal zur Hauptversammlung werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mit der Einladung zugesandt. |
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Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung. |
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Teilnahmevoraussetzungen |
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Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der OWG Beteiligungs AG berechtigt, die sich gemäß § 12 Absatz (4) der Satzung rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2023 bis 24:00 Uhr (MESZ) über das passwortgeschützte InvestorPortal unter
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oder in Textform unter der Anschrift |
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OWG Beteiligungs AG |
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oder per Telefax unter 08121 707-12116 |
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zugegangen sein. |
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Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der zum Ablauf des 17. Mai 2023 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die nach dem Ablauf des 17. Mai 2023 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“ genannt) bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 verarbeitet und berücksichtigt. Demnach entspricht der Stand des Aktienregisters zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dem Stand des Aktienregisters zum Ablauf des 17. Mai 2023. |
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Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl |
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Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals zur Hauptversammlung unter
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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. |
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Die Stimmabgabe mittels Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal ist auch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vorgenommen worden sein. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl. |
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Hinweise zur Stimmrechtsvertretung |
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Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausgeübt werden kann. Die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält. |
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Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 14 Absatz (2) der Satzung der Textform; allerdings weist die OWG Beteiligungs AG auf Folgendes hin: |
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Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen verlangen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen. |
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Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf an die Gesellschaft können bis spätestens 23. Mai 2023, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Anschrift erfolgen: |
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OWG Beteiligungs AG |
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oder per Telefax: 08121 707-12116 |
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Zudem können Vollmachten auch unter Nutzung des unter
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zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals erteilt, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt. |
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Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. |
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Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft |
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Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor und auch noch während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. |
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Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform zu übermitteln. Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. |
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Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 23. Mai 2023, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: |
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OWG Beteiligungs AG |
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oder per Telefax: 08121 707-12116 |
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Zudem können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch unter Nutzung des unter
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zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt. |
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Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. |
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Hinweise zur Einreichung von Stellungnahmen |
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Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mailadresse ute.waldt@owgag.de in Textform einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens zum 18. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Ihr Umfang darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. |
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Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen sind, werden unter Offenlegung des Namens des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum 19. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), über das InvestorPortal zugänglich gemacht. |
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Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. |
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Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen |
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Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie anderweitige Wahlvorschläge für die Wahl zum Abschlussprüfer im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die OWG Beteiligungs AG unter folgender Adresse zu richten: |
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OWG Beteiligungs AG |
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Ordnungsgemäße Gegenanträge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 9. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht bis zu diesem Datum eingegangene Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. |
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Gegenanträge sowie sonstige Anträge können auch während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gestellt werden; hierfür ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor der Antragstellung zu überprüfen und den Antrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. |
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Anträge von Aktionären, die nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. |
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Hinweise zum Rederecht, Auskunftsrecht und Antragsrecht in der Hauptversammlung |
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Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ein Rederecht und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. |
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Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ferner das Recht, Anträge in der Hauptversammlung zu stellen. |
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Zur Ausübung der vorstehenden Rechte ist das unter
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zugängliche passwortgeschützte InvestorPortal zu verwenden. Die Ausübung der Rechte erfolgt im Wege der Videokommunikation und ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. |
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Die Gesellschaft hat sich vorbehalten, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und den Redebeitrag, die Frage bzw. den Antrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. |
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Weitere Hinweise zum Auskunftsrecht |
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen absehen. |
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Hinweise zur Widerspruchseinlegung |
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Elektronisch zugeschalteten Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal unter
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zu Protokoll des Notars erklärt werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 24. Mai 2023, 10:00 Uhr (MESZ), bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. |
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Weitere Informationen zur Abstimmung (gemäß Tabelle 3 EU-DVO) |
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Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie zuvor näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung). |
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UTC-Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO) |
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Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. |
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Information zum Datenschutz für Aktionäre |
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Die OWG Beteiligungs AG, Gruber Straße 65, 85586 Poing, Telefon: + 49 (0) 8121 707 – 17 116, E-Mail: info@owgag.de, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter (z. B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Zugangsdaten, Bevollmächtigungen/Weisungen, gegebenenfalls vom jeweiligen Aktionär in der Hauptversammlung gestellte Fragen, eine gegebenenfalls eingereichte Stellungnahme oder gestellte Anträge). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung sowie für die Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung rechtlich erforderlich. |
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Die OWG Beteiligungs AG überträgt die virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG für zugeschaltete Aktionäre vollständig im Internet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 67e, 118 ff. AktG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung zweckdienlich sind oder an denen die OWG Beteiligungs AG aus anderen Gründen ein berechtigtes Interesse hat, auf Grundlage berechtigter Interessen der OWG Beteiligungs AG erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Die OWG Beteiligungs AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel von diesen selbst. |
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Die von der OWG Beteiligungs AG für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. der Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der OWG Beteiligungs AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der OWG Beteiligungs AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Rede-, Auskunfts- oder Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG). |
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Die Gesellschaft muss Redner namentlich aufrufen, wenn diese ihre Redebeiträge im Wege der Videokommunikation leisten wollen; sie behält sich außerdem vor, Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen. Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Stellungnahmen sowie eingereichten Widersprüchen oder im Wege der elektronischen Kommunikation übermittelten Verlangen gemäß § 131 Abs. 5 AktG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt. |
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Die OWG Beteiligungs AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. |
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Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung sowie den Erhalt ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu beantragen. Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu. |
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Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der OWG Beteiligungs AG unter: |
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Bernhard Brunner/Projekt 29 GmbH & Co KG |
Poing, im April 2023
OWG Beteiligungs AG
Der Vorstand