Pacifico Renewables Yield AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Pacifico Renewables Yield AG

Grünwald

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

I.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Pacifico Renewables Yield AG (die „Gesellschaft“) hat den Vorstand der Gesellschaft am 22. Dezember 2021 unter Tagesordnungspunkt
3 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Dezember 2026 einmalig
oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
(nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 110.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder
Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
der Gesellschaft von bis zu EUR 1.860.521,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options-
bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen
(im Folgenden jeweils „Schuldverschreibungsbedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch Pflichtwandlungen
zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung
zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen
kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen
mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses
der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Dezember 2021 auszuschließen.

II.

Zur Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw.
bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger
von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 22. Dezember 2021 ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung
der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.860.521,00
durch Ausgabe von bis zu 1.860.521 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2021/​II“).

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021/​II wurde
im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 251232) am 26. Januar 2022 eingetragen.

III.

Die Niederschrift der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Dezember 2021 mit
dem Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung des Bedingten Kapitals
2021/​II sowie über die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister des
Amtsgerichts München (HRB 251232) hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am
15. November 2021 veröffentlichten Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft.

 

Grünwald, im Februar 2022

PACIFICO RENEWABLES YIELD AG

Der Vorstand

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