PAION AG, Aachen – Einziehung von zwei Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG – ISIN: DE000A0B65S3 / WKN: A0B65S)

PAION AG

Aachen

ISIN: DE000A0B65S3
WKN: A0B65S

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Einziehung von zwei
Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren (§ 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 71.336.992,00, eingeteilt in 71.336.992 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 2,00 auf EUR 71.336.990,00 durch Einziehung von zwei auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung erfolgt zum Zweck der Herstellung eines glatten Herabsetzungsverhältnisses von 10:1 für die nachfolgende ordentliche Kapitalherabsetzung, welche die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Januar 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen hat.

 

Aachen, im Februar 2023

PAION AG

– Der Vorstand –

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