PAION AG
Aachen
ISIN: DE000A0B65S3
WKN: A0B65S
Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen durch die PAION AG unter Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand der PAION AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der PAION AG am 30. August 2019 beschlossen, von der am 22. Mai 2019 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und Wandelschuldverschreibungen in einem Nennbetrag von insgesamt EUR 5 Millionen zu begeben.
Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der PAION AG. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung der PAION AG zu Grunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der PAION AG, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht Aachen, HRB 12528, hinterlegt.
Aachen, im August 2019
PAION AG
– Der Vorstand –
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