PANTAFLIX AG: Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Oktober 2020

PANTAFLIX AG

München

WKN A12UPJ – ISIN DE000A12UPJ7

Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Oktober 2020

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. August 2020 für Donnerstag, den 01. Oktober 2020, um 12:00 Uhr, einberufene ordentliche Hauptversammlung der PANTAFLIX AG wird hiermit abgesagt. Die im Bundesanzeiger am 20. August 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung soll für den 10. Dezember 2020 neu einberufen werden.

Organisatorische Gründe haben die Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der PANTAFLIX AG vom 1. Oktober 2020 auf den 10. Dezember 2020 erforderlich gemacht. Neben den organisatorischen Gründen verspricht sich die Gesellschaft darüber hinaus von der Verschiebung der Hauptversammlung, den Aktionären mehr Transparenz im Hinblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung im kommenden Jahr vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie geben zu können.

Die Veröffentlichung des Finanzberichts der PANTAFLIX AG zum 1. Halbjahr 2020 erfolgt termingerecht zum 15. Oktober 2020.

Die Einberufung für die Hauptversammlung am 10. Dezember 2020 wird in Kürze bekanntgegeben.

 

München, im September 2020

PANTAFLIX AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.