pantera AG: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG (Entzug des Vertrauens gegenüber einem Vorstandsmitglied)

pantera AG

Köln

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juli 2022 zu den Tagesordnungspunkten 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 (Entlastung von Vorstandsmitgliedern), 3.1, 3.3, 3.5 und 3.6 (Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern), 4 (Bestellung Abschlussprüfer), 5 (Bestellung Prüfer für prüferische Durchsicht Konzernabschluss), 6 (Entzug des Vertrauens gegenüber einem Vorstandsmitglied) gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage sowie gegen die zu den Tagesordnungspunkten 8 (Entzug des Vertrauens gegenüber einem Vorstandsmitglied) sowie 9.1 und 9.2 (Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten ablehnenden Beschlüsse Anfechtungsklage und zu den Tagesordnungspunkten 9.1 und 9.2 zudem positive Feststellungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 11. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 16/​22 anhängig.

 

Köln, im November 2022

Der Vorstand

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