pantera AG, Köln – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG (Anfechtungsklage sowie gegen die zu den Tagesordnungspunkten 4)

pantera AG

Köln

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20 April 2022 zu dem Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung nach Maßgabe von § 84 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Entzug des Vertrauens gegenüber einem Vorstandsmitglied) gefassten Beschluss Anfechtungsklage sowie gegen die zu den Tagesordnungspunkten 4 (Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG) und 5.1 (Beschlussfassung gemäß § 147 AktG über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats) gefassten ablehnenden Beschlüsse Anfechtungsklage und positive Feststellungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 11. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 9/​22 anhängig.

 

Köln, im August 2022

Der Vorstand

 

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