Papierfabrik Limmritz-Steina AG – Ordentliche Hauptversammlung

Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft

Hartha

Hiermit werden die Aktionäre zu der am Donnerstag, 24. November 2022, um 12.00 Uhr in den Räumen der Rechtsanwälte und Notare Mathern Münch Pönicke, Guiollettstraße 17, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021

Der Jahresabschluss einschließlich des Vorschlags über die Gewinnverwendung liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/​o Vorstand Peter H. Münch, Cabourgweg 3, 61352 Bad Homburg v.d.H., aus und kann nach Voranmeldung während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlage werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Jahresabschluss liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 2.400.693,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates gem. § 11 der Satzung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 folgende Vergütung zu zahlen:

Jedem Mitglied des Aufsichtsrates EUR 1.000,–, dem Vorsitzenden das Dreifache.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

Rüdiger von Amsberg, Bankdir. a.D., Celle

Frank Marheinecke, StB u. WP, Bad Homburg

Eberhardt von Schwerdtner, Dipl.-Kfm., Hanstedt

Die Adresse der Gesellschaft (auch für Anmeldungen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge) lautet:

Papierfabrik Limmritz-Steina AG
c/​o Peter H. Münch
Cabourgweg 3
61352 Bad Homburg

 

Hartha/​Bad Homburg, im Oktober 2022

Der Vorstand

 

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