Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft

Hartha

Hiermit werden die Aktionäre zu der am Dienstag, 24. November 2020, um 15 Uhr in den Räumen der Rechtsanwälte und Notare Mathern Münch Pönicke, Guiollettstraße 17, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung eingeladen:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

Der Jahresabschluss liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/o Vorstand Peter H. Münch, Cabourgweg 3, 61352 Bad Homburg v.d.H., aus und kann nach Voranmeldung während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlage werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Jahresabschluss liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.

2.

Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates gem. § 11 der Satzung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütung zu zahlen:

Jedem Mitglied des Aufsichtsrates EUR 600,-, dem Vorsitzenden das Dreifache.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zu einem Grundstückskaufvertrag zwischen der Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft als Verkäufer und REWE Märkte 5 GmbH sowie REWE Markt GmbH als Käufer

a) Vorbemerkung

Die Papierfabrik Limmritz-Steina Aktiengesellschaft (nachfolgend: die „Gesellschaft“) beabsichtigt, ihre Immobilie Malteserstraße 128, 12249 Berlin, eingetragen im Grundbuch von Lankwitz des Amtsgerichts Schöneberg, Blatt 10911, Flur 1, Flurstück 1187, (nachfolgend: die „Immobilie“) auf der Grundlage eines abschließend verhandelten Grundstückskaufvertrags an die Käufer REWE Märkte 5 GmbH und REWE Markt GmbH zu veräußern. Da es sich bei der Immobilie um wesentliches Vermögen der Gesellschaft handelt, wird der Grundstückskaufvertrag der Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 179a AktG zur Zustimmung vorgelegt.

b) Vorlage und Übersendung von Unterlagen

Der Entwurf des Grundstückskaufvertrags liegt gemäß § 179a Abs. 2 Satz 1 AktG von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, c/o Vorstand Peter H. Münch, Cabourgweg 3, 61352 Bad Homburg v.d.H., aus und kann nach Voranmeldung während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrags wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrags wird den Aktionären gemäß § 179a Abs. 2 Satz 4 AktG in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich gemacht und gemäß § 179a Abs. 2 Satz 5 AktG vom Vorstand zu Beginn der Verhandlung zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert werden.

c) Wesentlicher Inhalt des Grundstückskaufvertrags

Der Grundstückskaufvertrag (nachfolgend: der „Vertrag“) hat folgenden wesentlichen Inhalt:

Die Vertragsparteien sind die Gesellschaft als Verkäufer und REWE Märkte 5 GmbH mit Sitz in Köln als Käufer der Immobilie (nachfolgend: „Käufer 1“) sowie REWE Markt GmbH mit Sitz in Köln als Käufer bestimmter in der Immobilie vorhandener Betriebsvorrichtungen (nachfolgend: „Käufer 2“).

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf und die Übereignung der Immobilie an den Käufer 1 und der Betriebsvorrichtungen an den Käufer 2.

Der von den Käufern insgesamt zu zahlende Kaufpreis beträgt EUR 4.200.000, soweit anwendbar zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt nach Eintritt der bei Verkäufen von Immobilien üblichen Voraussetzungen wie Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer und Vorliegen der für die im vereinbarten Umfang lastenfreien Umschreibung erforderlichen Unterlagen ein.

Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie auf die Käufer tritt nach der Zahlung des Kaufpreises ein.

Die Gesellschaft übernimmt wie bei der Veräußerung von Gewerbeimmobilien üblich nur eingeschränkte Gewährleistungen gegenüber den Käufern.

Die Kosten des Vertrags und seiner Durchführung, bis auf die Lastenfreistellung im vereinbarten Umfang, tragen die Käufer.

d) Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags zwischen der Gesellschaft und der REWE Märkte 5 GmbH sowie der REWE Markt GmbH zuzustimmen.

Die Adresse der Gesellschaft (auch für Anmeldungen, Wahlvorschläge oder Gegenanträge) lautet:

Papierfabrik Limmritz-Steina AG
c/o Peter H. Münch
Cabourgweg 3
61352 Bad Homburg

 

Hartha/Bad Homburg, im Oktober 2020

Der Vorstand

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