Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 24.06.2020

Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft

München

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 29. Juli 2020, um 11.00 Uhr in den Tagungsräumen des Augustiner Restaurant, Neuhauser Str. 27 in 80331 München im Wagner Salon, 1. OG stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates

2.

Anzeige eines Jahresüberschusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 914.977,64

a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 250.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 125,00 je Stammaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Restbetrag von EUR 664.977,64 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

5.

Sonstiges

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 100.000,- und ist eingeteilt in 2.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 50,-. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Änderungen wurden am 01. August 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sein, wobei weder der Tag des Zugangs, noch der Tag der Versammlung mitzurechnen sind.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann in Textform, z.B. durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail/PDF) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist.

Die Stimmkarte kann beim Betreten des Sitzungsraumes in der Neuhauser Str. 27 in 80331 München im 1. OG vor Beginn der Hauptversammlung gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in Empfang genommen werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

Per Post: PARA Einkaufs- und Vertriebsaktiengesellschaft, Postfach 20 16 23 in 80016 München oder
per Fax: +49 (0) 89 / 23 23 82 18

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.para.ag/antraege/

veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Juni 2020

Der Vorstand

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