PARK & Bellheimer AGPirmasensEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWKN: 690200
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 325 Abs. 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Kranich und Herr Dr. Bernhard Matheis endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder: 4a) Herrn Dipl. Kaufmann Michael Kranich, Managing Director der Calibrium AG, Zürich (Schweiz), Mainz und ferner 4b) Herrn Dr. Bernhard Matheis, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Pirmasens für eine Amtsperiode gemäß § 9 Satz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen. Es wird mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Michael Kranich zu seinem Vorsitzenden zu wählen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten haben erklärt, weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der PARK & Bellheimer AG sowie dem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, Herrn Roald Pauli, zu unterhalten. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
PARK & Bellheimer AG
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
– DSHVG –
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
PARK & Bellheimer AG
Karl-Silbernagel-Straße 20-22
76756 Bellheim
Telefax-Nummer: +49 (0) 7272 701 342
E-Mail-Adresse: Hauptversammlung@park-bellheimer.de
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. Juli 2018 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 9. August 2018 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Pirmasens, im Juli 2018
PARK & Bellheimer AG
– Der Vorstand –