PartnerFonds AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PartnerFonds AG
Planegg
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 09.04.2020

PartnerFonds AG

Planegg

Amtsgericht München, HRB 173995

Sehr geehrte Aktionäre,

nachdem die ursprünglich für Ende April 2020 vorgesehene außerordentliche Hauptversammlung wegen der sich stark ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus abgesagt wurde, laden wir Sie nun hiermit zur

außerordentlichen Hauptversammlung
der PartnerFonds AG

am Mittwoch, den 06. Mai 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die außerordentliche Hauptversammlung
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafrecht vom 27. März 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz von Aktionären oder
ihrer Bevollmächtigten abgehalten und mit verkürzten Fristen einberufen wird.

Die Hauptversammlung findet im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5,
80333 München, statt. Die gesamte Versammlung wird für teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre ordnungsgemäßen
Bevollmächtigten in Bild und Ton im Aktionärsportal übertragen; eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten vor Ort ist nicht möglich. Dies trägt im Zeitpunkt der Hauptversammlung ggf. fortbestehenden
behördlichen Beschränkungen Rechnung und dient dem Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertretungsbefugnisse der Abwickler

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2021 aufgelöst.

b)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt zu bestimmen, dass einzelne oder sämtliche Abwickler einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ferner ermächtigt, einzelne oder sämtliche Abwickler allgemein oder für den Einzelfall von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 Var. 2 BGB zu befreien.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 8.000.056,80 zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 70.000.497,00, eingeteilt in 40.000.284 auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,75 je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft um EUR 8.000.056,80 auf EUR 62.000.440,20 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital von EUR 1,75 um EUR 0,20 auf EUR 1,55.

b)

Absatz 1 von § 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 62.000.440,20 (in Worten: Euro zweiundsechzig Millionen vierhundertvierzigtausend und zwanzig Cent).“

c)

Die Beschlüsse gemäß vorstehenden lit. a) und lit. b) über die Herabsetzung des Grundkapitals werden ungültig, wenn sie nicht spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden sind.

Ziel der unter Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Auflösung der Gesellschaft wäre die künftige sukzessive Veräußerung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft und die Rückführung von Vermögen an die Aktionäre. Um eine schnellstmögliche Rückführung an die Aktionäre zu ermöglichen, soll auch bereits vor der Abwicklung verfügbare Liquidität der Gesellschaft genutzt werden. Hierfür soll unter Tagesordnungspunkt 2 zusätzlich zu der von der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2019 beschlossenen Kapitalherabsetzung eine weitere Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Rückzahlung an die Aktionäre beschlossen werden.

Anmeldung

Zur (präsenzlosen) Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens 30. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 1. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 6. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), nicht vorgenommen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die Gesellschaft zu richten. Die Anmeldung ist formlos möglich und kann über eine der nachstehenden Kontaktadressen erfolgen:

PartnerFonds AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München

oder per Telefax unter +49 (89) 889 69 06 33

oder per E-Mail unter partnerfonds@better-orange.de

oder über das Aktionärsportal unter

https://www.partnerfonds.ag/hauptversammlung.html

Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.

Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, also am Freitag, den 24. April 2020, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg ein Informationsschreiben, das einen Anmeldebogen nebst Aktionärsnummer, die erforderlichen persönlichen Zugangsdaten zum Aktionärsportal sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung und zur Nutzung des Aktionärsportals enthält.

Präsenzlose Hauptversammlung mit verkürzter Einberufungsfrist

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die außerordentliche Hauptversammlung nach Art. 2, § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht vom 27. März 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen durchzuführen und hierzu mit verkürzter Einberufungsfrist von mindestens 21 Tagen einzuberufen. Ebenso wird ggf. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen zu lassen. Die Durchführung als präsenzlose Hauptversammlung ohne Möglichkeit der elektronischen Teilnahme führt zu Modifikationen in den Abläufen sowie bei den Rechten der Aktionäre. Nach Art. 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht vom 27. März 2020 stehen den teilnahmeberechtigten Aktionären im Falle einer präsenzlosen Hauptversammlung mit der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation, aber ohne Möglichkeit der elektronischen Teilnahme, die nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte im Hinblick auf die präsenzlose Hauptversammlung zu.

Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton

Teilnahmeberechtigte Aktionäre haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal die gesamte Versammlung in Bild und Ton zu verfolgen. Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können das Stimmrecht im Weg der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal oder unter Verwendung des mit dem Informationsschreiben übersandten Formulars ausüben (Briefwahl).

Abgabe, Änderung und Widerruf der Stimme über das Aktionärsportal können bis zum Tag der Hauptversammlung (6. Mai 2020) erfolgen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl auch außerhalb des Aktionärsportals ausüben. Hierfür steht den Aktionären das mit dem Informationsschreiben übersandte Formular zur Briefwahl zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt der Gesellschaft unter einer der vorstehend im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Adressen per Post, Telefax oder E-Mail zugehen muss. Abgabe, Änderung und Widerruf der Stimme außerhalb des Aktionärsprotals muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 5. Mai 2020, 18:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Vollmachtserteilung

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können mit der Ausübung ihres Stimmrechts und ihrer sonstigen Rechte im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder einen anderen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person beauftragen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes stets erforderlich. Da die Hauptversammlung virtuell abgehalten wird, ist auch den Bevollmächtigten eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung vor Ort nicht möglich. Im Hinblick auf die Ausübung des Stimmrechts steht den Bevollmächtigten die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung durch Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich.

Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht an Dritte, die nicht einem Intermediär oder einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 5. Mai 2020, 18:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Adressen zugehen. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich in dem Informationsschreiben.

Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes stets erforderlich.

Die Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Punkten der Tagesordnung beschränkt. Die Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erfolgt dabei ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich.

Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht und/oder Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 5. Mai 2020, 18:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Adressen zugehen. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich in dem Informationsschreiben.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Teilnahmeberechtigten Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation bis spätestens 3. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen über das Aktionärsportal einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionäre, die einen bedeutenden Stimmanteil vertreten, bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Eine Beantwortung von Fragen erfolgt über die Homepage unter

https://www.partnerfonds.ag/hauptversammlung.html

und/oder mündlich in der Hauptversammlung. Eine Offenlegung der Namen der fragenden Aktionäre erfolgt dabei nicht.

Widerspruchseinlegung

Teilnahmeberechtigten Aktionären, die ihr Stimmrecht durch Stimmrechtsausübung über Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (abweichend von § 245 Nr. 1 AktG) von Beginn der Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung über das Aktionärsportal eingeräumt. Der Notar wird den Widerspruch zur Niederschrift nehmen. Die Anfechtung der Beschlüsse ist nach Art. 2, § 1 Abs. 7 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht vom 27. März 2020 eingeschränkt.

München, im April 2020

PartnerFonds AG

Der Vorstand

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt) europaweit einheitliche datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PartnerFonds AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Verantwortliche

Sie erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz- Grundverordnung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

PartnerFonds AG
Vorstand
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Henning von Kottwitz.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten:

persönliche Daten (z.B. Name des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Kontaktdaten (z.B. Anschrift des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Verwaltungsdaten (z.B. Aktienregisternummer, Nummer der Eintrittskarte)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmunterlagen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.

Weitergabe an Dritte

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde (Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Beratungsgesellschaft und technischer Dienstleister für Hauptversammlungen u.ä.), erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Rechte als Betroffener

Die Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben jederzeit das Recht:

auf Antrag eine Auskunft über die von der Gesellschaft verarbeiteten, ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DS-GVO zu erhalten („Auskunftsrecht“);

die unverzügliche Berichtigung bzw. Vervollständigung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sein sollten („Recht auf Berichtigung“);

unter den in Art. 17 DSGVO beschriebenen Voraussetzungen von der Gesellschaft die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen („Recht auf Löschung“);

von der Gesellschaft die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO zu verlangen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu erheben („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“ und „Widerspruchsrecht“); und

ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen („Recht auf Datenübertragbarkeit“).

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PartnerFonds AG
Vorstand
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Ebenfalls steht den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gemäß Art. 77 der Datenschutz- Grundverordnung das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt. Die für die Gesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de

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