PartnerFonds AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PartnerFonds AG
Planegg
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 18.03.2020

PartnerFonds AG

Planegg

Amtsgericht München, HRB 173995

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung
der PartnerFonds AG

am Mittwoch, den 29. April 2020, um 10:00 Uhr (MESZ)

in das

hbw ConferenceCenter
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

ein.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertretungsbefugnisse der Abwickler

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2021 aufgelöst.

b)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt zu bestimmen, dass einzelne oder sämtliche Abwickler einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ferner ermächtigt, einzelne oder sämtliche Abwickler allgemein oder für den Einzelfall von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 Var. 2 BGB zu befreien.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 70.000.497,00, eingeteilt in 40.000.284 auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,75 je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft um EUR 8.000.056,80 auf EUR 62.000.440,20 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital von EUR 1,75 um EUR 0,20 auf EUR 1,55.

b)

Absatz 1 von § 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 62.000.440,20 (in Worten: Euro zweiundsechzig Millionen vierhundertvierzigtausend und zwanzig Cent).“

c)

Die Beschlüsse gemäß vorstehenden lit. a) und lit. b) über die Herabsetzung des Grundkapitals werden ungültig, wenn sie nicht spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden sind.

Ziel der unter Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Auflösung der Gesellschaft wäre die künftige sukzessive Veräußerung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft und die Rückführung von Vermögen an die Aktionäre. Um eine schnellstmögliche Rückführung an die Aktionäre zu ermöglichen, soll auch bereits vor der Abwicklung verfügbare Liquidität der Gesellschaft genutzt werden. Hierfür soll unter Tagesordnungspunkt 2 zusätzlich zu der von der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2019 beschlossenen Kapitalherabsetzung eine weitere Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zur Rückzahlung an die Aktionäre beschlossen werden.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2020 (24:00 Uhr (MESZ)) zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 24. April 2020, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 29. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ), nicht vorgenommen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die Gesellschaft zu richten. Die Anmeldung ist formlos möglich und kann über eine der nachstehenden Kontaktadressen erfolgen:

PartnerFonds AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München

oder per Telefax unter +49 (89) 889 69 06 33
oder per E-Mail unter partnerfonds@better-orange.de

Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben; die Aktionärsnummer finden Sie auch auf dem Anmeldebogen.

Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, also am Mittwoch, den 15. April 2020, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldebogen und weiteren Informationen zur Hauptversammlung.

Nach fristgemäßer Anmeldung des jeweiligen Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären bzw. den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.

Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder einen anderen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung, oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Soweit ein Aktionär treuhänderischer Inhaber mehrerer Aktien ist und mehr als 5 % des Aktienkapitals vertritt, kann er mehreren Personen eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Auf Verlangen der Gesellschaft ist dieser ein berechtigtes Interesse für die Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nachzuweisen. Eine Erhöhung des Stimmrechts ist mit der Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nicht verbunden.

Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden. Auch in diesem Fall ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der PartnerFonds AG insgesamt EUR 70.000.497,00 und ist eingeteilt in 40.000.284 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 40.000.284 Stimmrechte. Diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar gehaltenen 109.366 eigenen Aktien mit ein, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

PartnerFonds AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax +49 (89) 889 69 06 55

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 14. April 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

http://www.partnerfonds.ag/hauptversammlung.html

unverzüglich veröffentlicht.

München, im März 2020

PartnerFonds AG

Der Vorstand

 

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt) europaweit einheitliche datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PartnerFonds AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Verantwortliche

Sie erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz- Grundverordnung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

PartnerFonds AG
Vorstand
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Henning von Kottwitz.

Datenschutzbeauftragter

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wie folgt:

PartnerFonds AG
Datenschutzbeauftragter
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten:

persönliche Daten (z.B. Name des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Kontaktdaten (z.B. Anschrift des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Verwaltungsdaten (z.B. Aktienregisternummer, Nummer der Eintrittskarte)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmunterlagen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.

Weitergabe an Dritte

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde (Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Beratungsgesellschaft und technischer Dienstleister für Hauptversammlungen u.ä.), erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Rechte als Betroffener

Die Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben jederzeit das Recht:

auf Antrag eine Auskunft über die von der Gesellschaft verarbeiteten, ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DS-GVO zu erhalten („Auskunftsrecht“);

die unverzügliche Berichtigung bzw. Vervollständigung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sein sollten („Recht auf Berichtigung“);

unter den in Art. 17 DSGVO beschriebenen Voraussetzungen von der Gesellschaft die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen („Recht auf Löschung“);

von der Gesellschaft die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO zu verlangen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu erheben („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“ und „Widerspruchsrecht“); und

ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen („Recht auf Datenübertragbarkeit“).

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PartnerFonds AG
Vorstand
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Ebenfalls steht den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gemäß Art. 77 der Datenschutz- Grundverordnung das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt. Die für die Gesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de

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