PartnerFonds AG
Planegg
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der
PartnerFonds Aktiengesellschaft, Planegg für
Donnerstag, 28. Juli 2016, um 10:00 Uhr (MESZ)
Die Hauptversammlung findet statt im
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung
Saal Franz-Josef Strauß
Lazarettstraße 33
80636 München
Tagesordnung:
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die PartnerFonds AG und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PartnerFonds AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 2.636.814,69 € wie folgt zu verwenden:
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Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das mit Ablauf des 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. |
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung zur Vergütung des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Abweichend vom Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 erhält der erste Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 7.500,00 €. Im Übrigen bleibt der Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 unverändert bestehen. Dies gilt auch für das Sitzungstagegeld des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden. |
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung zum Geschäftsmodell gemäß der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 In der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Hauptversammlung in die Planung weiterer Geschäftsmodelle einbezogen und mit Unterstützung der Hauptversammlung das bisherige Geschäftsmodell der PartnerFonds AG auf Direktbeteiligungen an mittelständischen Unternehmen (Equity) ausgedehnt. Die damalige Zustimmung war auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in Summe auf 25 % des ausgewiesenen Eigenkapitals des jeweils letzten festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG beschränkt. Die Eingehung von Direktbeteiligungen war auch in 2013 bereits vom Unternehmensgegenstand der PartnerFonds AG gedeckt, so dass sich der Vorstand hier innerhalb seiner Kompetenzen bewegte. Es war der Geschäftsführung jedoch wichtig, die Hauptversammlung in diesen Schritt einzubeziehen. Erste Investitionen nach diesem Geschäftsmodell wurden erfolgreich getätigt. Vorstand und Aufsichtsrat möchten den Anteil der Investitionen in Direktbeteiligungen ausweiten. Dies ist vom in der Satzung der PartnerFonds AG festgelegten Unternehmensgegenstand umfasst und liegt daher nach Aufhebung der Anpassungen von 2013 innerhalb der satzungsmäßigen Kompetenzen des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Hauptversammlung hebt hiermit die am 31. Juli 2013 beschlossene Anpassung des Geschäftsmodells der PartnerFonds AG auf und gewährt dem Vorstand die aufgrund des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes bestehenden Kompetenzen. |
Tagesordnungspunkt 8:
Bestätigung der Beschlussfassungen für das Geschäftsjahr 2014 |
Tagesordnungspunkt 8 a:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PartnerFonds AG für das Geschäftsjahr 2014 In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 3 über die Verwendung des Bilanzgewinns mit 32.656.841 Ja-Stimmen gegen 581.527 Nein-Stimmen bei 215.979 Enthaltungen beschlossen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. Die Ausschüttung ist sodann auch erfolgt. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen: Der zu Tagesordnungspunkt 3 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt: „Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre. Unter Berücksichtigung der insgesamt von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltenen 2.070.213 Stück eigener Aktien ergibt sich bei verbleibenden 37.930.071 Stück dividendenberechtigten Aktien eine
wird hiermit bestätigt. |
Tagesordnungspunkt 8 b:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 mit 24.830.292 Ja-Stimmen gegen 8.206.985 Nein-Stimmen bei 414.634 Enthaltungen beschlossen, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen: Der zu Tagesordnungspunkt 4 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt: „Dem Vorstand wird für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.“ wird hiermit bestätigt. |
Tagesordnungspunkt 8 c:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 6 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 für jedes Mitglied einzeln beschlossen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Mit Blick auf die Anfechtung der Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.9 zu bestätigen: Die zu Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.9 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 gefassten Beschlüsse mit folgendem Inhalt:
werden hiermit bestätigt. Es ist beabsichtigt, dass die Bestätigung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. |
Tagesordnungspunkt 8 d:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 7 über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 mit 31.922.422 Ja-Stimmen gegen 804.664 Nein-Stimmen bei 715.311 Enthaltungen beschlossen, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen: Der zu Tagesordnungspunkt 7 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt: „Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.“ wird hiermit bestätigt. |
Tagesordnungspunkt 8 e:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss des Bezugsrechts In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 9 über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss des Bezugsrechts mit 31.518.040 Ja-Stimmen gegen 1.047.007 Nein-Stimmen bei 889.300 Enthaltungen beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu ermächtigen. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen: Der zu Tagesordnungspunkt 9 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
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Teilnahmebedingungen
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft und für den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 und 2015 und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 und 2015 können in den Geschäftsräumen der PartnerFonds AG, Fraunhoferstraße 15, 82152 Planegg, eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 22. Juli 2016 zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 23. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 28. Juli 2016 nicht vorgenommen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann durch Übermittlung eines Anmeldebogens an die PartnerFonds AG entweder unter der Anschrift
PartnerFonds AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax unter +49 (89) 210 27 288
oder per Email unter anmeldung@hce.de
erfolgen.
Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.
Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, also am Donnerstag, den 14. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular und weiteren Informationen zur Hauptversammlung.
Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Soweit ein Aktionär treuhänderischer Inhaber mehrerer Aktien ist und mehr als 5 % des Aktienkapitals vertritt, kann er mehreren Personen eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Auf Verlangen der Gesellschaft ist dieser ein berechtigtes Interesse für die Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nachzuweisen. Eine Erhöhung des Stimmrechts ist mit der Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nicht verbunden.
Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden. Auch in diesem Fall ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der PartnerFonds AG insgesamt 80.000.568 € und ist eingeteilt in 40.000.284 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 40.000.284 Stimmrechte. Diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar gehaltenen 2.109.366 eigenen Aktien mit ein, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
PartnerFonds AG |
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 13. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.partnerfonds.ag/investor-relations/hauptversammlung/ unverzüglich veröffentlicht.
Planegg, im Juni 2016
PartnerFonds AG
Der Vorstand