PartnerFonds AG – Hauptversammlung 2017

PartnerFonds Aktiengesellschaft

Planegg

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

für

Donnerstag, 21. September 2017, um 10:00 Uhr (MESZ).

Die Hauptversammlung findet statt im

hbw ConferenceCenter
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Europasaal
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die PartnerFonds AG und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PartnerFonds AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 4.312.959,14 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 0,06 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre. Unter Berücksichtigung der insgesamt von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltenen 2.109.366 Stück eigener Aktien ergibt sich bei verbleibenden 37.890.918 Stück dividendenberechtigten Aktien eine

Gesamtausschüttung von 2.273.455,08 €
Der verbleibende Bilanzgewinn wird in die andere Gewinnrücklage eingestellt. Dies sind 2.039.504,06 €
Bilanzgewinn 4.312.959,14 €

Die Dividende wird ab dem 26. September 2017 ausbezahlt.

Die vorstehende Gesamtausschüttung und der Betrag zur Einstellung in die andere Gewinnrücklage basieren auf dem im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 75.781.836 €, das entspricht 37.890.918 Stückaktien.

Von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt die Anzahl der somit nicht dividendenberechtigten Aktien 2.109.366. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,06 € je dividendenberechtigter Aktie und die Einstellung des auf die nicht dividendenberechtigten Aktien rechnerisch entfallenden Dividendenbetrags in die andere Gewinnrücklage vorsieht.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das mit Ablauf des 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das mit Ablauf des 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 6:

Wahl von Herrn Dr. Oliver Krauß zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Harald Weiler ist aufgrund seiner Amtsniederlegung aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 10. Juni 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als Nachfolger soll Herr Dr. Oliver Krauß in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat der Gesellschaft erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Harald Weiler. Die ordentliche Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 S. 2, 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung derzeit aus sechs Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung vom 23. Juli 2014 gewählt wurden. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Dr. Oliver Krauß
Gräfelfing
Rechtsanwalt

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 7 Abs. 1 der Satzung) und zur Änderung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats (§ 9 Abs. 4 S. 1 der Satzung)

Die aktuelle Satzungsregelung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Aus Effizienz- und Kostengründen soll die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier herabgesetzt werden. Die Ämter der derzeit bestellten Aufsichtsratsmitglieder bleiben durch die Satzungsänderung unberührt.

Infolge der Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats bedarf es auch einer Anpassung der Regelung zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats. Die aktuelle Satzungsregelung sieht insoweit vor, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a) § 7 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.“

b) § 9 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder, aus denen er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung tatsächlich besteht, eingeladen wurden und mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen; abweichend hiervon gilt: Solange der Aufsichtsrat bis zum Ablauf der entsprechenden Amtszeiten noch aus sechs Mitgliedern besteht, müssen mindestens vier Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.“

Im Übrigen bleibt der Wortlaut von § 9 Abs. 4 der Satzung unverändert.

Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussfassung über die Satzungsänderung bzgl. der regelmäßigen Gegenstände der Hauptversammlung (§ 13 der Satzung)

§ 13 der Satzung enthält in Satz 1 eine Aufzählung regelmäßiger Gegenstände der Tagesordnung der Hautversammlung. Satz 2 sieht derzeit vor, dass in der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats ab dem siebten Geschäftsjahr nach der Gründung der Gesellschaft entscheidet, auf Verlangen eines Aktionärs über die Auflösung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von 75 % der vorhandenen Stimmen zu beschließen ist.

Anstatt dieser Regelung in Satz 2 sollen zukünftig die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Auflösung der Gesellschaft Anwendung finden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 13 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen und folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 13 Regelmäßiger Gegenstand der Hauptversammlung

Gegenstände ihrer Tagesordnung sind regelmäßig

a) die Vorlage und, soweit erforderlich, die Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats,

b) die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns,

c) die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat,

d) die Wahl des Abschlussprüfers, soweit eine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist oder eine freiwillige Prüfung beschlossen wird.“

Teilnahmebedingungen

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss der Gesellschaft, der Lagebericht für die Gesellschaft und für den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 können in den Geschäftsräumen der PartnerFonds AG, Fraunhoferstraße 15, 82152 Planegg, eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 15. September 2017 zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 16. September 2017, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 21. September 2017 nicht vorgenommen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann durch Übermittlung eines Anmeldebogens an die PartnerFonds AG entweder unter der Anschrift

PartnerFonds AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per Telefax unter +49 (89) 210 27 288

oder per E-Mail unter namensaktien@linkmarketservices.de

erfolgen.

Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.

Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, also am Donnerstag, den 7. September 2017, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular und weiteren Informationen zur Hauptversammlung.

Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.

Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Soweit ein Aktionär treuhänderischer Inhaber mehrerer Aktien ist und mehr als 5 % des Aktienkapitals vertritt, kann er mehreren Personen eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Auf Verlangen der Gesellschaft ist dieser ein berechtigtes Interesse für die Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nachzuweisen. Eine Erhöhung des Stimmrechts ist mit der Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nicht verbunden.

Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden. Auch in diesem Fall ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der PartnerFonds AG insgesamt 80.000.568 € und ist eingeteilt in 40.000.284 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 40.000.284 Stimmrechte. Diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar gehaltenen 2.109.366 eigenen Aktien mit ein, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

PartnerFonds AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 210 27 298

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 6. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

http://www.partnerfonds.ag/investor-relations/hauptversammlung/

unverzüglich veröffentlicht.

 

Planegg, im August 2017

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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