PartnerFonds AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PartnerFonds AG
Planegg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 17.07.2019

PartnerFonds AG

Planegg

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

für

Mittwoch, 28. August 2019, um 10:00 Uhr (MESZ).

Die Hauptversammlung findet statt im

Sheraton Hotel Arabellapark München
Arabellastraße 5 (Raum: Cuvilliés)
81925 München

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die PartnerFonds AG und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Kolbe für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 5:
Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Bernd Dehmel, Frau Prof. Dr. Jutta Franke, Herr Dr. Peter Jochum, Herr Dietmar Reeh, Herr Tobias Schmidbauer und Herr Dr. Eckart von Reden, endet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2019.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

1.

Felix Ackermann, Unternehmer, Schweiz

2.

Prof. Dr. Jutta Franke, Vizepräsidentin und Professorin einer privaten Fachhochschule, Köln

3.

Dr. Peter Jochum, selbstständiger Berater und Business Angel, Herrsching-Breitbrunn

4.

Dr. Eckart von Reden, Unternehmensberater, Bonn

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die entsprechende Satzungsänderung

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.

§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:

„Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen jeder Art, Halten, Verwaltung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens, Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung, Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft übernimmt hierbei die Funktion als geschäftsleitende Holding und wird Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen langfristig fördern und eine gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen. Die Gesellschaft wird keine Beteiligung an anderen Gesellschaften mit dem Ziel eingehen, durch deren Veräußerung eine Rendite zu erwirtschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft ist ein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 12 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches sich als gemäß §§ 2 Abs. 5 und 44 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft intern verwaltet. Gesellschaftszweck der Gesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Nutzen der Aktionäre. Die Gesellschaft kann Beteiligungsunternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel zuführen. Die Gesellschaft fördert Beteiligungen langfristig und verfolgt eine gemeinsame Geschäftsstrategie.“

Teilnahmebedingungen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft, der Lagebericht für die Gesellschaft und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 können in den Geschäftsräumen der PartnerFonds AG, Fraunhoferstraße 15, 82152 Planegg, eingesehen werden. Der gebilligte Konzernabschluss der Gesellschaft sowie der Lagebericht für den Konzern werden nach Fertigstellung ebenfalls dort ausliegen.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 22. August 2019 (24:00 Uhr (MESZ)) zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 23. August 2019, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 28. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), nicht vorgenommen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann durch Übermittlung eines Anmeldebogens an die PartnerFonds AG entweder unter der Anschrift

PartnerFonds AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Telefax unter +49 (89) 889 69 06 33
oder per E-Mail unter partnerfonds@better-orange.de
oder per Telefon unter +49 (89) 889 69 06 33

erfolgen.

Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.

Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, also am Mittwoch, den 14. August 2019, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular und weiteren Informationen zur Hauptversammlung.

Nach fristgemäßer Anmeldung des jeweiligen Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären bzw. den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.

Stimmrechtsvertretung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich. Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Soweit ein Aktionär treuhänderischer Inhaber mehrerer Aktien ist und mehr als 5 % des Aktienkapitals vertritt, kann er mehreren Personen eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Auf Verlangen der Gesellschaft ist dieser ein berechtigtes Interesse für die Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nachzuweisen. Eine Erhöhung des Stimmrechts ist mit der Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nicht verbunden.

Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den Aktionären übersandt werden. Auch in diesem Fall ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der PartnerFonds AG insgesamt 80.000.568 € und ist eingeteilt in 40.000.284 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 40.000.284 Stimmrechte. Diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar gehaltenen 109.366 eigenen Aktien mit ein, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

PartnerFonds AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax +49 (89) 889 69 06 66

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 13. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

http://www.partnerfonds.ag/hauptversammlung.html

unverzüglich veröffentlicht.

 

Planegg, im Juni 2019

PartnerFonds AG

Der Vorstand

 

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt) europaweit einheitliche datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PartnerFonds AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Verantwortliche

Sie erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

PartnerFonds AG
Vorstand
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Kolbe.

Datenschutzbeauftragter

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wie folgt:

FAST-DETECT GmbH
Markus Schmidt
Inselkammerstraße 12, 82008 Unterhaching
Tel.: +49 89 2040 40 111
Fax: +49 89 2040 40 299
E-Mail: markus.schmidt@fast-detect.de

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten:

persönliche Daten (z.B. Name des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Kontaktdaten (z.B. Anschrift des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Verwaltungsdaten (z.B. Aktienregisternummer, Nummer der Eintrittskarte)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmunterlagen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.

Weitergabe an Dritte

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde (Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Beratungsgesellschaft und technischer Dienstleister für Hauptversammlungen u.ä.), erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Rechte als Betroffener

Die Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben jederzeit das Recht:

auf Antrag eine Auskunft über die von der Gesellschaft verarbeiteten, ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DS-GVO zu erhalten („Auskunftsrecht“);

die unverzügliche Berichtigung bzw. Vervollständigung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sein sollten („Recht auf Berichtigung“);

unter den in Art. 17 DSGVO beschriebenen Voraussetzungen von der Gesellschaft die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen („Recht auf Löschung“);

von der Gesellschaft die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DS-GVO zu verlangen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu erheben („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“ und „Widerspruchsrecht“); und

ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen („Recht auf Datenübertragbarkeit“).

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PartnerFonds AG
Vorstand
Fraunhoferstr. 15
82152 Planegg
Tel.: +49 89 614 240 200
Telefax: +49 89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Ebenfalls steht den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gemäß Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt. Die für die Gesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de

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