PartnerFonds AG – Ordentliche Hauptversammlung

PartnerFonds AG i.L.

Planegg

Amtsgericht München, HRB 173995
ISIN: DE000A0V9AZ7

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung
der PartnerFonds AG i.L.

am Montag, 12. Juni 2023, um 12:00 Uhr (MESZ)

ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist das hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

I.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen ist, festzustellen.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Dr. Henning von Kottwitz als Abwickler für das Geschäftsjahr 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Abwickler der Gesellschaft, Herrn Dr. Henning von Kottwitz, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden und damit folgenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen:

a)

Herrn Sebastian Moss;

b)

Herrn Dr. Peter Jochum;

c)

Herrn Michel Galeazzi und

d)

Herrn Felix Ackermann.

Die Abstimmung erfolgt im Wege der Einzelentlastung.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu wählen.

Tagesordnungspunkt 5:

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der PartnerFonds AG i.L. besteht gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 7 Abs. 1 der Satzung der PartnerFonds AG i.L. aus vier Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung, die gemäß Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, endet die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. August 2022 gewählt worden sind. Daher sind sämtliche vier Aufsichtsratssitze neu zu besetzen. Ferner soll ein Ersatzmitglied gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen jeweils im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der PartnerFonds AG i.L. erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr beschließt, in dem das jeweilige Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

5.1

Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat gewählt:

a)

Herr Sebastian Moss, Managing Director der Pandion Partners S.L., Bilbao, wohnhaft in Neufarn (Landkreis Ebersberg);

b)

Herr Dr. Peter Jochum, selbstständiger Berater und Business Angel, wohnhaft in Herrsching-Breitbrunn;

c)

Herr Michel Galeazzi, Partner des Private Equity Fonds Evoco AG, Zürich (Schweiz), wohnhaft in Zürich (Schweiz) und

d)

Herr Felix Ackermann, Partner des Private Equity Fonds Evoco AG, Zürich (Schweiz), wohnhaft in Zürich (Schweiz).

Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr beschließt, in dem das jeweilige Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde.

5.2

Für sämtliche von der heutigen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder wird als Ersatzmitglied jeweils

Herr Jürgen Feider, Dipl.-Ingenieur und selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Köln,

gewählt. Das Ersatzmitglied tritt zunächst an die Stelle des zuerst vorzeitig ausscheidenden Mitglieds und bei gleichzeitigem Ausscheiden mehrerer Mitglieder an die Stelle desjenigen vorzeitig ausscheidenden Mitglieds, das zuerst gewählt wurde bzw. bei Listenwahl in der Liste zuerst genannt war. Das Amt des Ersatzmitglieds erlischt, (i) falls nach Eintritt des Ersatzfalls im Wege der Ergänzungswahl ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, mit der Beendigung der Hauptversammlung, in der die Ergänzungswahl erfolgt, (ii) andernfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Erlischt das Amt des Ersatzmitglieds durch Ergänzungswahl für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, erlangt das Ersatzmitglied seine vorherige Stellung als Ersatzmitglied für andere Aufsichtsratsmitglieder zurück.

Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 8.000.056,80 zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie Ermächtigung des Abwicklers zur Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 48.000.340,80, eingeteilt in 40.000.284 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,20 je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft um EUR 8.000.056,80 auf EUR 40.000.284,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital von EUR 1,20 um EUR 0,20 auf EUR 1,00.

b)

§ 4 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 40.000.284,00 (in Worten: Euro vierzig Millionen zweihundertvierundachtzig.)“

c)

Der Abwickler wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussfassung über eine Änderung von § 12 der Satzung zur Ermächtigung des Vorstands bzw. des Abwicklers, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2022, S. 1166) wurde im neuen § 118a AktG die Möglichkeit eröffnet, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort (virtuelle Hauptversammlung) abzuhalten. Um von dieser Möglichkeit für Hauptversammlungen, die ab dem 1. September 2023 einberufen werden, Gebrauch machen zu können, ist eine Regelung in der Satzung erforderlich. Vorliegend soll eine Satzungsregelung beschlossen werden, nach welcher der Vorstand bzw. Abwickler dazu ermächtigt ist, zukünftig virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten. Diese Ermächtigung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Es wird folgender § 12 Abs. 9 neu in die Satzung eingefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass eine Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wenn die Versammlung innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister stattfindet.“

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

1.

Virtuelle Hauptversammlung

Der Abwickler hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung 2023 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Diese Möglichkeit besteht aufgrund der Übergangsvorschrift (§ 26n EGAktG) des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften, nach der Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2023 einberufen werden, auch ohne Satzungsermächtigung als virtuelle Hauptversammlungen nach § 118a AktG abgehalten werden können.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton im über das Internet zugänglichen Aktionärsportal übertragen. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung über das Aktionärsportal elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme“) sowie ihre Aktionärsrechte auszuüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre ist im Wege der elektronischen Briefwahl sowie über Vollmachtserteilung möglich. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung zum einen im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Zum anderen wird ihnen im Wege der elektronischen Kommunikation das Recht eingeräumt, solche Auskunft zu verlangen, die einem anderen Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist. Ihnen wird außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Zudem erhalten die Aktionäre für den Fall, dass eine ihnen zu erteilende Auskunft verweigert wird, das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation zu verlangen, dass ihre Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Versammlung aufgenommen werden. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, vor der Versammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.

Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert.

2.

Unterlagen zur Tagesordnung

Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:

die Einberufung zur Hauptversammlung und

der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung selbst über die oben genannte Internetadresse zugänglich sein.

3.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens 5. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 6. Juni 2023, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 12. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), nicht vorgenommen, sondern erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vollzogen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die Gesellschaft zu richten. Die Anmeldung ist formlos möglich und kann über eine der nachstehenden Kontaktadressen erfolgen:

PartnerFonds AG i.L.
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München

oder per Telefax unter +49 (0)89 889 69 06 33

oder per E-Mail unter partnerfonds@better-orange.de

oder über das Aktionärsportal unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin verfügen.

Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am Montag, den 22. Mai 2023, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, sowie die Aktionäre und Intermediäre, welche die Mitteilung verlangt haben, und die Vereinigungen von Aktionären, welche die Mitteilung verlangt oder die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte ausgeübt haben, erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 125 Abs. 2 und Abs. 5 AktG („Mitteilung“).

4.

Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

die gesamte Versammlung live in Bild und Ton zu verfolgen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit dem personalisierten Einladungsschreiben zugeschickt.

Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.

5.

Verfahren zur Stimmrechtsabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können das Stimmrecht im Weg der elektronischen Kommunikation ausschließlich über das Aktionärsportal ausüben (elektronische Briefwahl). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis zum Montag, 5. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (siehe oben unter dem Abschnitt „Anmeldung“).

Abgabe, Änderung und Widerruf der Stimme durch elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal können bis zum Tag der Hauptversammlung (12. Juni 2023) erfolgen, und zwar spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt.

Vollmachtserteilung

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können mit der Ausübung ihres Stimmrechts und ihrer sonstigen Rechte im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung einen Bevollmächtigten, z.B. auch ein Kreditinstitut oder einen anderen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person beauftragen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes stets erforderlich. Da die Hauptversammlung virtuell abgehalten wird, ist auch den Bevollmächtigten eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung vor Ort nicht möglich. Im Hinblick auf die Ausübung des Stimmrechts steht den Bevollmächtigten die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

Für die Vollmacht an Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt wird, gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der PartnerFonds AG i.L. die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich.

Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht an Dritte, die nicht einem Intermediär oder einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 11. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Adressen zugehen. Die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf über das Aktionärsportal sind auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung finden sich im personalisierten Einladungsschreiben.

Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die PartnerFonds AG i.L. bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes stets erforderlich.

Die Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu Punkten der Tagesordnung beschränkt. Die Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erfolgt dabei ausschließlich auf der Grundlage der ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Daher nehmen sie keine Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegen.

Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift wiedergibt, erforderlich.

Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht und/​oder Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 11. Juni 2023, 18:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehend im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Adressen zugehen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung finden sich im personalisierten Einladungsschreiben.

6.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Abwicklers und/​oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln.

Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

PartnerFonds AG i.L.
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax unter +49 (0)89 889 69 06 33
E-Mail unter partnerfonds@better-orange.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 28. Mai 2023, 24:00 (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126, 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge und Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind (siehe oben Abschnitt II 5). Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

7.

Ergänzungsanträge

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 18. Mai 2023, 24:00 (MESZ), zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

bekannt gemacht.

8.

Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal unter

https:/​/​www.partnerfonds.ag/​investor-relations-2158/​hauptversammlung.html

in Textform einzureichen.

Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Dienstag, 6. Juni 2023, 24:00 (MESZ), einzureichen. Ihr Umfang darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten.

Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen, werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Mittwoch, 7. Juni 2023, 24:00 (MESZ), im Aktionärsportal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs zugänglich gemacht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Abwickler durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird.

Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.

9.

Rede- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ein Rede- und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein.

Zur Ausübung des Rede- und des Auskunftsrechts ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im Aktionärsportal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im Aktionärsportal vorgesehene Schaltfläche „Wortmeldung“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 12:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.

Rede- und Auskunftsrecht können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben diese Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Zusätzlich zu diesem Auskunftsrecht haben elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation solche Auskunft zu verlangen, die einem anderen Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist.

10.

Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG, unabhängig davon, ob sie zugänglich gemacht wurden oder nicht. Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein.

Zur Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im Aktionärsportal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im Aktionärsportal vorgesehene Schaltfläche „Wortmeldung“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 12:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.

Die vorstehenden Rechte können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben die vorstehenden Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

11.

Widerspruchseinlegung

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars. Wird einem ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionär oder seinem Bevollmächtigten eine Auskunft verweigert, so kann er im Wege der elektronischen Kommunikation verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Versammlung aufgenommen werden.

12.

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Verordnung (EU) 2016/​679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/​46/​EG (nachfolgend „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt) europaweit einheitliche datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PartnerFonds AG i.L. (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.

Verantwortliche

Sie erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

PartnerFonds AG i.L.
Abwickler
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 (0)89 614 240 200
Telefax: +49 (0)89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Abwickler, Herrn Dr. Henning von Kottwitz.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten:

Persönliche Daten (z.B. Name des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Kontaktdaten (z.B. Anschrift des Aktionärs, Aktionärsvertreters oder Gastes)

Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien)

Verwaltungsdaten (z.B. Aktienregisternummer, Nummer der Eintrittskarte)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmunterlagen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Speicherdauer

Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist.

Weitergabe an Dritte

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde (Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Beratungsgesellschaft und technischer Dienstleister für Hauptversammlungen u.ä.), erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Rechte als Betroffener

Die Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben jederzeit das Recht:

auf Antrag eine Auskunft über die von der Gesellschaft verarbeiteten, ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DS-GVO zu erhalten („Auskunftsrecht“);

die unverzügliche Berichtigung bzw. Vervollständigung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sein sollten („Recht auf Berichtigung“);

unter den in Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Voraussetzungen von der Gesellschaft die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen („Recht auf Löschung“);

von der Gesellschaft die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 der Datenschutz-Grundverordnung zu verlangen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu erheben („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“ und „Widerspruchsrecht“); und

ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen („Recht auf Datenübertragbarkeit“).

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PartnerFonds AG i.L.
Abwickler
Widenmayerstraße 50
80538 München
Tel.: +49 (0)89 614 240 200
Telefax: +49 (0)89 614 240 299
E-Mail: info@partnerfonds.ag

Ebenfalls steht den Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen gemäß Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das anwendbare Datenschutzrecht verstößt. Die für die Gesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de

 

München, im April 2023

PartnerFonds AG i.L.

Der Abwickler

Comments are closed.