paycentive Group AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

paycentive Group AG

Augsburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 03. Dezember 2021

in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 03. Dezember 2021 um 17:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft in der Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg, stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ab dem Geschäftsjahr 2021 die Grundvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 13 der Satzung mit EUR 8.000,- (zzgl. MwSt. soweit anfallend) je Mitglied und je Geschäftsjahr sowie eine zusätzliche Sondervergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit EUR 8.000,- (zzgl. MwSt. soweit anfallend) je Geschäftsjahr festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis.

6.

Aufsichtsratswahl

Der Aufsichtsrat der paycentive Group AG setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder, der Herren Martin Amrhein, Dr. Werner Steck und Volker Rofalski, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 03. Dezember 2021.

Der Vorstand schlägt vor, die Herren Martin Amrhein, Dipl.-Kaufmann, Egerstr. 16, 63110 Rodgau, Dr. Werner Steck, Dipl.-Kaufmann, Hintergasse 9G, 60389 Frankfurt, und Volker Rofalski, Dipl.-Kaufmann, Kulturheimstr. 38, 80939 München, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Amtszeit der Herren Martin Amrhein, Dr. Werner Steck und Volker Rofalski dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Teilnahmebedingungen, Unterlagen, Anträge von Aktionären

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am 26. November 2021 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Die Frist wird eingehalten, indem die Anmeldung rechtzeitig bei der Gesellschaft eingeht.

Im Zeitraum vom 01. Dezember 2021 bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung werden Änderungen im Aktienregister nicht vorgenommen. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

Für die Anmeldung oder etwaige Fragen wenden sich die Aktionäre bitte an

paycentive Group AG
– Hauptversammlung –
Franz-Kobinger-Straße 7a, 86157 Augsburg
Tel. +49 (0) 821 /​ 2422581-0
Fax +49 (0) 821 /​ 2422581-99

Auch Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich und schriftlich an vorstehende Adresse zu richten. Bis zum 18. November 2021, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingehende und zu veröffentlichende Anträge und Mitteilungen werden anderen Aktionären nach ihrem Eingang unter

http:/​/​www.paycentive.de/​hv2021

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge und Mitteilungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung:

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich. Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich veränderte Auflagen zu erfüllen sind als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Augsburg rechtzeitig und umfassend zu informieren (www.augsburg.de). Zum jetzigen Zeitpunkt gelten u. a. folgende Regeln für den Zutritt und Aufenthalt im Veranstaltungsort:

3G-Nachweis

Geimpft: ein vollständiger Impfnachweis bzw. Impfpass im Original, der älter als 14 Tage ist, Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, gelistet auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de (aktuell: BioNTech/​Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson & Johnson)

Genesen: Bescheinigung eines positiven PCR-Tests, die mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist

Getestet: personalisierter, tagesaktueller (nicht älter als 24 Std.) negativer Corona-Test (kein Selbsttest)

Beim Einlass und im Foyer sowie bis zum Einnehmen bzw. beim Verlassen der Sitzplätze im Veranstaltungssaal muss eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder eine FFP2-Maske getragen werden. An den Sitzplätzen darf die Maske abgesetzt werden. Es ist jederzeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

Sollte aufgrund der derzeit noch nicht absehbaren Teilnehmerzahl ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden können, so ist auch an den Sitzplätzen die medizinische oder die FFP2-Maske zu tragen.

Hinweis zum Versammlungsort:

Aufgrund der Begrenztheit der räumlichen Kapazitäten der Geschäftsräume in der Franz-Kobinger-Straße 7a in Augsburg wird die Hauptversammlung möglicherweise kurzfristig in einen anderen Versammlungsraum in möglichst geringer Entfernung zu den Geschäftsräumen der Gesellschaft verlegt werden müssen. Wir werden alle Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, in diesem Falle unverzüglich entsprechend informieren und zusätzlich am Tag der Hauptversammlung am Eingang zu den Geschäftsräumen einen deutlichen Hinweis mit Wegbeschreibung zum geänderten Versammlungsort anbringen. Ferner werden wir in diesem Fall mit dem Beginn der Hauptversammlung eine angemessene Zeit warten, damit gewährleistet ist, dass alle Aktionäre den tatsächlichen Versammlungsraum rechtzeitig erreichen können.

 

Augsburg, im Oktober 2021

paycentive Group AG

Der Vorstand
Oliver Dümpe

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