PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 05.02.2020

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG

München

– ISIN DE000A2DA406 –
– WKN A2DA40 –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

17. März 2020 um 14:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, MEZ)

in den Räumlichkeiten des Notariats Regler Sikora, Sendlinger Straße 19/IV, 80331 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

Änderung der Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. September 2019 zu TOP 5 („Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sach- und Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts“) hinsichtlich der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung

Mit Beschluss vom 19. September 2019 hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft in TOP 5 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sach- und Bareinlagen beschlossen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die am 12. August 2019 erfolgte Veröffentlichung des Beschlussvorschlages zu TOP 5 im Bundesanzeiger verwiesen, wobei gemäß dem Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung die neuen Aktien ab dem Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gewinnberechtigt sind. Der Beschluss sieht hinsichtlich der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung folgendes vor: „Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten, nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss neue Stückaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde und die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München eingetragen wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.“

Entgegen der festen Überzeugung der Gesellschaft konnte die Kapitalerhöhung bis Anfang Februar 2020 noch nicht durchgeführt werden, da insbesondere die Voraussetzungen für die Veröffentlichung eines Bezugsangebotes noch nicht vorliegen. Daher soll die Frist für die Durchführung der Kapitalerhöhung verlängert werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung (vgl. lit. e. des Beschlusses zu TOP 5 vom 19. September 2019) wird verlängert. Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. September 2019 zu TOP 5 („Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sach- und Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts“) wird daher hinsichtlich der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung wie folgt geändert, wobei der „Tag dieser Hauptversammlung“ die außerordentliche Hauptversammlung vom 17. März 2020 meint:

„Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von drei Monaten, nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von drei Monaten nach diesem Beschluss neue Stückaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde und die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München eingetragen wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.“

Im übrigen bleibt die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. September 2019 zu TOP 5 unverändert.

II. Allgemeine Hinweise

1. Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens am 10. März 2020, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89/30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag bzw. Record Date), d.h. auf den 25. Februar 2020, 00:00 Uhr (MEZ), zu beziehen. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes unter obiger Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung per Post übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der Eintrittskarten keine Teilnahmebedingung darstellen, sondern lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel.

2. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass ein Aktionär sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut bzw. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben kann. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden ein Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarten, die ihnen nach fristgerechter Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts per Post zugeschickt wird. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse, wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89/30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die vorgenannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut bzw. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

3. Anfragen von Aktionären, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wenn Sie Anfragen oder Anträge bzw. Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
Hohenzollernstraße 89
80796 München
Telefax: +49 (0) 89 18970264
E-Mail: sl@pcpag.com

Etwaige Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens am 02. März 2020, 24.00 Uhr (MEZ), der Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen zugehen. Die Gesellschaft wird vorbehaltlich der §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG ordnungsgemäße zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Fall von Gegenanträgen – einer Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

https://publiccapitalpartners.com/de/investoren/

zugänglich machen.

4. Mitteilungsverlangen nach § 125 AktG

Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 13 Abs. 6 unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt ist. Wir stellen daher keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung und bitten auch davon abzusehen, Ausdrucke der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu versenden. Wir werden Weiterleitungsgebühren ausschließlich für elektronische Mitteilungen erstatten.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung bzw. Mitteilungsverlangen i.S.d. § 125 AktG an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

III. Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://publiccapitalpartners.com/de/investoren/

die folgenden Unterlagen zugänglich:

die Einladung zur Hauptversammlung

Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.

IV. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und den Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
Vorstand
Hohenzollernstraße 89
80796 München
Telefax: +49 (0) 89 18970264
E-Mail: sl@pcpag.com

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG
z.Hd. Herrn Siddharath Lugani
Hohenzollernstraße 89
80796 München

 

München, im Februar 2020

PCP PUBLICCAPITALPARTNERS AG

Der Vorstand

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