PEACHES AG – Hauptversammlung

PEACHES AG
Wiesbaden
– ISIN DE0005758650//WKN 575 865 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der PEACHES AG ein, die am

Donnerstag, den 19. März 2015, um 10.00 Uhr,

im Crowne Plaza Hotel Wiesbaden, Bahnhofstr. 10–12, 65185 Wiesbaden stattfindet.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 für die PEACHES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)

Die Entlastung von Herrn Matthias Matthieu (Vorstand bis 30.06.2013) wird auf die nächste Hauptversammlung vertagt.
b)

Herrn Reinhold Sigler (Vorstand ab 01.07.2013) wird Entlastung erteilt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands bzw. deren Vertagung im Wege der Einzelabstimmung beschließen zu lassen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 und 2014 einen Tagessatz in Höhe von EUR 2.500,00 zu vergüten. Als persönliche Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Sitzungsteilnahme per Telefon- oder Videokonferenz. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Erstreckt sich eine Sitzung über mehrere Tage, wird der Tagessatz je angebrochenem Sitzungstag gewährt. Das Sitzungsgeld wird nach Ablauf des Quartals zur Zahlung fällig, in dem die entsprechenden Sitzungen stattgefunden haben. Das Sitzungsgeld ist auf EUR 20.000,00 p.a. begrenzt (entsprechend 8 Sitzungstage). Diese Regelung gilt auch für 2015 und Folgejahre, soweit die Hauptversammlung keinen anderslautenden Beschluss fasst.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FTR Frankfurter Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für die PEACHES AG und – soweit erforderlich – den PEACHES Konzern für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an, liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

Bericht des Aufsichtsrats

Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag – sofern es sich bei diesen um Werktage handelt – in der Zeit von 10.00–17.00 Uhr in den Geschäftsräumen
PEACHES AG
Taunusstraße 7a
65183 Wiesbaden

erfolgen.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Das Begehren ist zu richten an:
Peaches AG
Taunusstraße 7a
65183 Wiesbaden
Telefax: +49 611 94 58 58 20
E-Mail: service@peachesgroup.com

Die vorstehend aufgeführten Unterlagen werden schließlich auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 19. März 2015 ausliegen.

Teilnahmebedingungen; weitere Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich gemäß § 8a Nr. 1 der Satzung unter der untenstehenden Adresse in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis 12. März 2015, 24.00 Uhr (Zugang), zugehen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus gemäß § 8a Nr. 2 der Satzung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache muss sich gemäß § 8a Nr. 2 der Satzung auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf den 26. Februar 2015, 00.00 Uhr beziehen und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter den angegebenen Kontaktdaten spätestens bis zum 12. März 2015, 24.00 Uhr (Zugang), zugehen:
PEACHES AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Der Anteilsbesitz kann aber auch von der Gesellschaft, einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank bescheinigt werden.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter den vorgenannten Kontaktdaten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen darauf hin, dass die Aktionäre die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution, deren Bevollmächtigung nach § 135 AktG hiervon befreit ist. In diesem Fall können abweichende Vorgaben gelten und wir bitten unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit dem Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung oder der diesen gleichgestellten Person oder Institution abzustimmen.

Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das Stimmrecht gemäß den erteilten Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer Vollmacht auch Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Vollmachten und Weisungen für von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter erbitten wir zur Ermöglichung der ordnungsgemäßen Stimmrechtsausübung durch diesen bis zum 16. März 2015, 24.00 Uhr (Zugang) bei den nachfolgenden Kontaktdaten der Gesellschaft zugehen zu lassen:
Peaches AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind.

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Peaches AG
Taunusstraße 7a
65183 Wiesbaden
Telefax: +49 611 94 58 58 20
E-Mail: service@peachesgroup.com

Wiesbaden, im Februar 2015

PEACHES AG

Der Vorstand

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