PEH Wertpapier AGFrankfurt am Main– WKN 620140 –
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 172 und § 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
Die Dividende ist ab dem 1. Juli 2022 zahlbar. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem alleinigen Mitglied des Vorstands Entlastung |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung |
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5. |
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer geprüft und Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
zugänglich. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022 endet die Amtszeit der Mitglieder Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelabstimmung die bisherigen Mitglieder
für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Herr Locker aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügen sowohl Herr Locker Die Wahlvorschläge berücksichtigen nach der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Herr Locker hält 10,89 % der Aktien der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen |
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und Ausschluss des Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 hat die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Ermächtigungen zur Verwendung der eigenen Aktien nach den lit. c), d) und e) können |
II. Berichte an die Hauptversammlung
1. |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main, für das Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, Frankfurt am Main, 8. April 2022
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2. |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 Zu Tagesordnungspunkt 8 erstattet der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermöglicht es Aktiengesellschaften, aufgrund einer höchstens Die Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 hat zuletzt die Gesellschaft ermächtigt, bis Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre Der Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist zum Zweck des Handels mit Bei der Ausnutzung von Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien ist die Grenze des Bei einem Erwerb über die Börse darf der Preis für den Erwerb der Aktien den durchschnittlichen Bei einem öffentlichen Angebot an alle Aktionäre zum Erwerb eigener Aktien darf der Jeder verkaufswillige Aktionär kann entscheiden, wie viele Aktien und bei Festlegung Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung können die von der Gesellschaft erworbenen Aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 AktG sieht die vorgeschlagene Auf die Begrenzung von 10 % sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung können die erworbenen Aktien auch verwendet Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung |
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Durchführung als virtuelle Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund der fortdauernden Covid-19 Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abzuhalten.
Übertragung in Bild und Ton
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung live in Bild
und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten oder eine Teilnahme
im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, spätestens also bis zum 21.
Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
PEH Wertpapier AG c/o Computershare Operations Center
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Die Berechtigung ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache
erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs (depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut)
über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 7. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ),
zu beziehen (Nachweisstichtag bzw. Record Date).
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten
Aktionäre Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen
Zugangsdaten für das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal)
abgedruckt sind.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben,
können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Internetbasiertes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal)
Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ein
internetbasiertes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal) einrichten
lassen, das den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung von Aktionärsrechten
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ermöglicht, ohne an der Hauptversammlung
physisch teilzunehmen.
Das Aktionärsportal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
zugänglich. Der Zugang zum Aktionärsportal erfordert die Eingabe von Zugangsdaten,
die den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit
der Zugangskarte übermittelt werden.
Unbeschadet der nachstehend im Einzelnen beschriebenen weiteren Möglichkeiten zur
Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal Vollmachten und Weisungen erteilen,
ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben und die Übertragung der Hauptversammlung
am 28. Juni 2022 verfolgen.
Stimmrechtsausübung
Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs.
2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation
als Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Für die Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte kann ein Formular zur Stimmrechtsvertretung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
heruntergeladen werden.
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe
per Briefwahl kann über das Aktionärsportal vorgenommen werden. In diesem Fall ist
die Stimmabgabe während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich.
Über das Aktionärsportal kann die Stimmabgabe per Briefwahl bis zum Beginn der Abstimmungen
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Das gilt ebenfalls für in Textform vorab
übermittelte Stimmabgaben per Briefwahl.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch postalisch, per E-Mail oder per Telefax bis
spätestens zum 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Hierfür kann das Formular verwendet
werden, das den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt wird.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen
Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von
ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von
(Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Die Erteilung einer Vollmacht kann auch postalisch, per E-Mail oder per Telefax bis
spätestens zum 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Hierfür kann das Formular verwendet
werden, das den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt wird.
Die Vollmachtserteilung kann auch über das Aktionärsportal bis zum Beginn der Abstimmungen
vorgenommen werden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben
das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der Weisungen aus. Auch in diesem Fall
ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Die
Vollmacht und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens
zum 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die
vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden.
Hierfür kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären mit der Zugangskarte
übersandt wird.
Über das Aktionärsportal können Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
bis zum Beginn der Abstimmungen erteilt, geändert oder widerrufen werden. Das gilt
ebenfalls für in Textform vorab übermittelte Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen, per Brief, E-Mail, Telefax oder
elektronisch über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG
in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 (Übermittlung durch Intermediäre) durch Briefwahl ausgeübt oder Vollmacht
und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs
in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal,
2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und
Art. 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, 4. per
Fax und 5. per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen oder Vollmachten
und ggf. Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen
(das entspricht einem anteiligen Betrag von € 90.690,00 am Grundkapital), können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet
werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 28.
Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen.
PEH Wertpapier AG Vorstand |
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Ergänzungsverlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also
bis zum 13. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
PEH Wertpapier AG Investor Relations
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Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers
sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des
Gegenantrags oder Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 Covid-19-Gesetz gelten Gegenanträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind,
als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.
Fragerecht der Aktionäre
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Hierfür müssen sich Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege
der elektronischen Kommunikation, unter Nennung des vollständigen Namens und der Nummer
der Zugangskarte, unter der E-Mail-Adresse
info@peh.de |
einzureichen. Zugelassen sind nur textliche E-Mails, also E-Mails ohne Anhang, wie
z.B. PDF- oder Word-Dokumente und Videos.
Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten in und während der
virtuellen Hauptversammlung weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede-
und Fragerecht zu.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens
in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung
ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter Angabe
der Nummer der Anmeldung (Nummer der Zugangskarte) sowie des Namens im Wege der elektronischen
Kommunikation unter der E-Mail-Adresse
info@peh.de |
erklärt werden. Zugelassen sind nur textliche E-Mails, also E-Mails ohne Anhang, wie
z.B. PDF- oder Word-Dokumente und Videos. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme
von Widersprüchen ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
Weitergehende Erläuterungen der Rechte der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz stehen auf der
Internetseite unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
zur Verfügung.
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
eingeteilt in 1.813.800 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 1.813.800 Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 180.143
eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte 1.633.657 beträgt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |
zugänglich:
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der Inhalt dieser Einberufung mit Tagesordnung, Beschlussvorschlägen, Vergütungsbericht |
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weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre |
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der Jahresabschluss der PEH Wertpapier AG |
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der Konzernabschluss |
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der Lagebericht |
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der Konzernlagebericht |
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der Bericht des Aufsichtsrats und |
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der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. |
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sowie ein Formular zur Stimmrechtsvertretung. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter.
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine
etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Nummer der Zugangskarte,
die Stimmabgaben bei der Briefwahl und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten
sowie Weisungen zur Stimmrechtsausübung und die zur Beantwortung übermittelten Fragen
und Widersprüche gegen die Beschlussfassungen. Je nach Lage des Falls kommen auch
weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck
der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1
lit. c DSGVO.
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister
und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und
Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. lm Übrigen
werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären
und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Betroffene haben nach Kap. III DSGVO unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung sowie ein Recht
auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
PEH Wertpapier AG |
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: datenschutz@peh.de
Frankfurt am Main, im Mai 2022
PEH Wertpapier AG
DER VORSTAND
Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Gregor Langer
Ausgeübte Tätigkeit: Geschäftsführender Gesellschafter der M2L Gesellschaft für Finanzierungslösungen
mbH, Kelkheim
Beruf: Kaufmann
Wohnort: Kelkheim
Geburtsdatum: 12. April 1963
Staatsangehörigkeit: belgisch
verheiratet, zwei Kinder
Beruflicher Werdegang
Seit 3/2018: | M&A Beratung und Projektsteuerung |
4/1994 bis 12/2008: | Geschäftsführender Gesellschafter AML Leasing für mobile Wirtschaftsgüter |
4/1993 bis 4/1994: | CMA Group, Bad Soden, Vertriebsleitung nach Übernahme der HG Leasing |
5/1990 bis 4/1993: | HG Leasing GmbH, Bad Soden, Vertrieb (Minderheitsgesellschafter) |
10/1988 bis 5/1990: | Atlantic International Leasing GmbH, Bad Soden |
12/1987 bis 10/1988: | InterContinental Hotel Group, Frankfurt/Main |
3/1986 bis 12/1987: | InterContinental Hotel Group, Brüssel/Belgien |
8/1985 bis 3/1986: | Trusthouse Forte Hotels, Amsterdam/Niederlande |
Mitgliedschaften
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
― |
capsensixx AG, Frankfurt am Main, stellvertretender Vorsitzender, |
― |
PEH Wertpapier AG Österreich, Wien, Österreich, stellvertretender Vorsitzender. |
Rudolf Locker
Ausgebübte Tätigkeit: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis
Beruf: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wohnort: Schmitten
Geburtsdatum: 25. Januar 1948
Staatsangehörigkeit: deutsch
verheiratet, drei Kinder
Mitglied Steuerberaterkammer Hessen, Wirtschaftsprüferkammer
Beruflicher Werdegang
Seit 1995: | Partner, später Aufsichtsrat und Gesellschafter, btu beraterpartner AG Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel |
Seit 1976: | in eigener Kanzlei |
1973 bis 1978: | Arthur Andersen, WPG StBG Frankfurt |
1968 bis 1973: | Bundeswehr und Studium BWL, Betriebswirt grad |
Mitgliedschaften
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
― |
btu beraterpartner Holding AG Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel, Vorsitzender, |
― |
capsensixx AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender, |
― |
PEH Wertpapier AG Österreich, Wien, Österreich. |
Prof. Dr. Hermann Wagner
Ausgeübte Tätigkeit: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis
Beruf: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wohnort: Frankfurt am Main
Geburtsdatum: 4. Juli 1956
Staatsangehörigkeit: deutsch
Mitglied Steuerberaterkammer Hessen, Wirtschaftsprüferkammer, Institut der Wirtschaftsprüfer
Beruflicher Werdegang
Seit 7/2008: | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis |
Seit 4/2008: | Professur an der Frankfurt School of Finance and Management im Fachgebiet Financial Management, seit 9/2010 reduzierter Umfang als Honorarprofessur |
7/2002 bis 6/2008: | Vorstandsmitglied und Partner bei Ernst & Young AG, verantwortlich für den Bereich Global Financial Services |
1/1999 bis 7/2002: | Partner bei Arthur Andersen GmbH, verantwortlich für Region Mitte und den Bereich Financial Services |
1/1993 bis 12/1998: | Partner bei KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, zuletzt Niederlassungsleiter in Frankfurt am Main |
9/1983: | Eintritt bei Peat Marwick, Mitchell & Co, Frankfurt am Main, zuletzt Partner bei KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH |
Mitgliedschaften
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
― |
capsensixx AG, Frankfurt am Main, |
― |
Squadra Immobilien GmbH & CO. KGaA, Vorsitzender, |
― |
Aareal Bank AG, Vorsitzender. |
Angaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125
AktG der PEH Wertpapier AG
A. Inhalt der Mitteilung | |
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses | c917f7f47fccec11812e005056888925 |
2. Art der Mitteilung | NEWM |
B. Angaben zum Emittenten | |
1. ISIN | DE0006201403 |
2. Name des Emittenten | PEH Wertpapier AG |
C. Angaben zur Hauptversammlung | |
1. Datum der Hauptversammlung | 20220628 |
2. Uhrzeit der Hauptversammlung | 12:00 UTC |
3. Art der Hauptversammlung | GMET |
4. Ort der Hauptversammlung | https://www.peh.de/hauptversammlungen/ Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Bettinastraße 57 60325 Frankfurt am Main Deutschland |
5. Aufzeichnungsdatum (Record Date) | 20220606, 22:00 UTC |
6. Uniform Ressource Locator (URL) | https://www.peh.de/hauptversammlungen/ |