Pelikan Aktiengesellschaft – Bekanntmachung zu Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Pelikan Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung zu Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

 

ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
ISIN DE000A161PM3

WKN 605 310
WKN 605 311
WKN A161PM

Bekanntmachung zu Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (TOP 3), die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 (TOP 5) und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für Spitzenbeträge und über die entsprechende Einfügung eines neuen § 5 Absatz (2) in die Satzung (TOP 6) Anfechtungsklage unter den Aktenzeichen 104 O 54/15 und 105 O 54/15 erhoben wurde.

Die Klagen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 haben sich zwischenzeitlich durch die am 05. August 2015 geschlossenen Vergleiche, deren Inhalt im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, und die daraufhin erfolgten Klagerücknahmen vom selben Tag erledigt.

Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir zudem bekannt, dass das Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, mit Verfügungen vom 19. und 20. August 2015 für beide Verfahren das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Sobald ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, wird dieser gesondert bekannt gemacht.

 

Berlin, 26. August 2015

Pelikan AG

Der Vorstand

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