Pentasys AG – Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Pentasys AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Verschmelzung 09.04.2019

Pentasys AG

München

Amtsgericht München, HRB 167896

Bekanntmachung

Der Vorstand der Pentasys AG mit Sitz in München weist nach §§ 62 Abs. 3, 5 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung durch Aufnahme mit der eSolve AG und der santix Aktiengesellschaft, beide ebenfalls mit Sitz in München, hin. Da die Pentasys AG als übernehmende Gesellschaft das Grundkapital der eSolve AG und der santix Aktiengesellschaft vollständig hält, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Pentasys AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Die Aktionäre der Pentasys AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Pentasys AG als der übernehmenden Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre die in § 63 Abs. 1 UmwG bezeichneten Unterlagen, insbesondere der am 11.03.2019 beurkundete Verschmelzungsvertrag sowie der am 04.04.2019 beurkundete Vertrag über die Änderung des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2019, aus; davon ausgenommen sind die nach §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG entbehrlichen Verschmelzungs- und Prüfungsberichte. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der Pentasys AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

München, 4. April 2019

Rüdiger Azone
Vorstand Pentasys AG

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