Petro Welt Technologies AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz und Einberufung der 18. ordentlichen Hauptversammlung

Petro Welt Technologies AG

FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78

Hinweisbekanntmachung

gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz

und

Einberufung der 18. ordentlichen Hauptversammlung

der Petro Welt Technologies AG

 

Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen.

Die Joma Industrial Source Corp. mit Sitz in den British Virgin Islands, eingetragen unter der BVI Company Number 1769717, hat als Hauptaktionär der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des § 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin aller nicht von der Joma Industrial Source Corp. oder ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited gehaltenen Aktien, auf den Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Diese Beschlussfassung soll im Rahmen dieser ordentlichen Hauptversammlung erfolgen.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Wir laden Sie ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung
der Petro Welt Technologies AG

am Dienstag, den 27. Juni 2023, um 10:00 Uhr Wiener Zeit

in 1010 Wien, Schubertring 6.

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 18. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer nach Maßgabe der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV) abzuhalten.

Demgemäß können Aktionäre bei der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 nicht physisch anwesend sein. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können.

Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung können nur durch einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 18. ordentlichen Hauptversammlung („Teilnahmeinformation“) und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in dieser Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung, die spätestens ab 6. Juni 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pewete.com

zugänglich sind.

Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, wenn die verlässliche Durchführung am 27. Juni 2023 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Die 18. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 27. Juni 2023 ab 10:00 Uhr Wiener Zeit im Internet unter

www.pewete.com/​hauptversammlung-livestream

verfolgen.

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten werden an die teilnahmeberechtigten Aktionäre übermittelt.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentationen des Vorstands sowie des Hauptaktionärs, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu verfolgen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate Governance-Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

5.

Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

6.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

7.

Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG und Übertragung aller nicht von der Joma Industrial Source Corp. oder ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited gehaltenen Aktien auf die Joma Industrial Source Corp. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG

GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS – BESCHLUSSVORSCHLAG

Entsprechend dem Verlangen des Hauptaktionärs Joma Industrial Source Corp. schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Petro Welt Technologies AG den Aktionären vor, in der 18. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 27. Juni 2023 zum 7. Tagesordnungspunkt nachstehenden Beschluss zu fassen:

„Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der Petro Welt Technologies AG, Wien, FN 69011 m, mit Ausnahme jener des Hauptaktionärs Joma Industrial Source Corp. und seiner mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp. Übertragen, wobei Joma Industrial Source Corp. den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,20 pro Aktie der Petro Welt Technologies AG zahlt.“.

Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptaktionär Joma Industrial Source Corp.

UNTERLAGEN

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 6. Juni 2023 auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG unter

www.pewete.com

abrufbar:

Einladung und Tagesordnung (Einberufung)

Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7

Jahresabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht

Konzernabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht

Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Frageformular

Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV

Formular für den Widerruf einer Vollmacht

Weiters sind folgende Unterlagen gemäß § 3 Abs 5 GesAusG spätestens ab 27. Mai 2023 am Sitz der Gesellschaft bereitgestellt und auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG unter

www.pewete.com

abrufbar:

Entwurf des Beschlussantrags über den Ausschluss gemäß § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG

Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Petro Welt Technologies AG und der Joma Industrial Source Corp. gemäß § 3 Abs 1 GesAusG

Bericht der Pro Audito Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Wien, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG

Bericht des Aufsichtsrats der Petro Welt Technologies AG gemäß § 3 Abs 3 GesAusG

Gutachten der Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien

Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022

Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Corporate Governance Berichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 18. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 17. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens 22. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege zugehen muss:

1.

Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der Satzung:

Telefax: +43 (1) 8900 500 50
E-Mail: anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als eingescannter Anhang in TIF oder PDF-Format)
2.

Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):

Per Post oder Boten: Petro Welt Technologies AG
c/​o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599)
(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

DEPOTBESTÄTIGUNG

Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC);

Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;

Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und

den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 17. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat sich einer der nachstehend angeführten Personen als unabhängigen Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu bedienen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen:

1.

Rechtsanwältin Dr. Sonja Kerschbaum
c/​o Specht & Partner Rechtsanwalt GmbH
Rooseveltplatz 4-5 /​ 8, A-1090 Wien
E-Mail: kerschbaum.pewete@hauptversammlung.at

2.

Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer
c/​o Singer Fössl Rechtsanwälte OG
Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien
E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at

3.

Rechtsanwältin Mag. Gudrun Ott-Sander
c/​o Schmutzer & Ott-Sander Rechtsanwälte
Ebendorferstraße 3/​18, A-1010 Wien
E-Mail: ott-sander.pewete@hauptversammlung.at

4.

Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
c/​o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Schubertring 6, A-1010 Wien
E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.

Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung an den besonderen Stimmrechtsvertreter das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pewete.com/​de/​investors/​meeting/​

zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Die persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind.

Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 6. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an

anmeldung.pewete@hauptversammlung.at

oder via SWIFT an GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pewete.com

bekannt und zugänglich gemacht werden.

Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 16. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43 (1) 8900 500 50, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter

anmeldung.pewete@hauptversammlung.at

oder via SWIFT an GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder

ihre Erteilung strafbar wäre.

Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann.

Die Aktionäre werden im Sinne einer geordneten Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ersucht, sämtliche Fragen bereits im Vorfeld zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung, dass diese spätestens am Freitag, den 23. Juni 2023 bei der Gesellschaft einlangen.

Bitte übermitteln Sie alle Fragen in Textform per E-Mail an

fragen.pewete@hauptversammlung.at

Bedienen Sie sich dafür bitte des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pewete.com/​de/​investors/​meeting/​

abrufbar ist. Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail Adresse (entsprechend den Erläuterungen in der Teilnahmeinformation) können Sie auch ein einfaches E-Mail mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail Adresse senden, welches Sie mit Ihrem Namen beenden.

Es ist zu beachten, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19 GesV durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.

INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

Die Petro Welt Technologies AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um den Aktionären die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Petro Welt Technologies AG direkt von den Betroffenen oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten.

Die Petro Welt Technologies AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären für deren Teilnahme und für die Teilnahme deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Petro Welt Technologies AG die verantwortliche Stelle. Die Petro Welt Technologies AG bedient sich zum Zwecke der Abwicklung der Hauptversammlung (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Petro Welt Technologies AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Petro Welt Technologies AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Petro Welt Technologies AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und der Notar in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Petro Welt Technologies AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die HV-Veranstaltungsservice GmbH, FN 332741 a, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel herangezogen, die in Bezug auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO tätig wird.

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen.

Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Petro Welt Technologies AG oder umgekehrt von der Petro Welt Technologies AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Petro Welt Technologies AG unentgeltlich über die E-Mail Adresse

dpo@pewete.com

oder über die nachfolgenden Kontaktdaten geltend machen:

RBS Responsible Business Solutions GmbH
Hegelgasse 13
A-1010 Wien

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.

 

Wien, im Mai 2023

Der Vorstand

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