PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Ludwigshafen am Rhein
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 08.10.2019

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen am Rhein

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die innogy SE, Essen, hat uns – auch namens und im Auftrag der RWE Aktiengesellschaft, Essen, sowie der GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, – gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die mittelbare Beteiligung der RWE Aktiengesellschaft und der GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH an unserem Unternehmen nicht mehr besteht.

Darüber hinaus hat uns die innogy SE – auch namens und im Auftrag der E.ON SE, Essen, der E.ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, sowie der E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, – gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der innogy SE an unserem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile gehört. Die Mehrheit der Anteile an der innogy SE hält die E.ON Verwaltungs SE. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Verwaltungs SE hält die E.ON Beteiligungen GmbH. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON SE. Sowohl der E.ON SE als auch der E.ON Beteiligungen GmbH, der E.ON Verwaltungs SE und der innogy SE sind damit gemäß § 20 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Anteile an unserem Unternehmen zuzurechnen.

 

Ludwigshafen am Rhein, 2. Oktober 2019

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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