PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen am Rhein

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
mit dem Sitz in Ludwigshafen am Rhein ein. Sie findet statt

am Dienstag, 10. Mai 2022, 11:00 Uhr.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist die Hauptverwaltung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstraße 29, 67061
Ludwigshafen.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT,
Ludwigshafen am Rhein, für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 7,50 € je gewinnberechtigter Stückaktie
Verteilung an die Aktionäre 13.843.245,00 €
Gewinnvortrag 25.014.934,84 €
Bilanzgewinn 38.858.179,84 €

Der angegebene Gesamtbetrag zur Verteilung an die Aktionäre berücksichtigt die zum
31. Dezember 2021 dividendenberechtigten Aktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Maßgeblich für die
Anzahl der zu berücksichtigenden dividendenberechtigten Aktien ist der Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Die auszuschüttende
Dividende pro dividendenberechtigter Aktie bleibt unverändert.

Sollte die Zahl der von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Anteile
größer sein als zum 31. Dezember 2021, vermindert sich der insgesamt an die Aktionäre
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz der Aktien
entfällt. Entsprechend würde der Betrag, der auf neue Rechnung vorgetragen werden
soll, erhöht.

Sollte die Zahl der von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Anteile
kleiner sein als zum 31. Dezember 2021, erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz der Aktien
entfällt. Entsprechend würde der Betrag, der auf neue Rechnung vorgetragen werden
soll, vermindert.

Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
unterbreitet.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Mannheim, als Abschlussprüfer der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre

Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Es soll daher eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre erfolgen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1
DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT aus acht von
der Hauptversammlung und vier von der Arbeitnehmerschaft zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter*innen an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Waltraud Blarr, Beigeordnete der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Neustadt an der
Weinstraße,

Günter Eymael, Staatssekretär a. D., Bad Dürkheim,

Manfred Geis, Rentner (ehem. Landtagsabgeordneter), Bad Dürkheim,

Dr. Bernhard Matheis, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens a. D., Pirmasens,

Manfred Petry, Pensionär (Geschäftsleitender Beamter a. D. beim Vermessungs- und Katasteramt
Kaiserslautern), Frankenstein,

Dr. Stefan Richter, Leiter Regulatory Management & Grid Economics der E.ON SE, Essen,

Dr. Stephan Tenge, Mitglied des Vorstandes der VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken,

Theo Wieder, Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal a. D., Vorsitzender des Bezirkstags
Pfalz, Frankenthal,

als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.

7.

Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütung

Da die Aufsichtsratsvergütung seit dem Jahr 2013 nicht angepasst wurde, wird vorgeschlagen,
diese anzuheben. Damit entspricht die Aufsichtsratsvergütung dem bei anderen Unternehmen
vergleichbarer Größe üblichen Rahmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1)

Unter Aufhebung der bisherigen Beschlüsse zur Honorierung der Aufsichtsratsmitglieder
erhalten diese ab dem Geschäftsjahr 2022 außer Sitzungsgeldern und dem Ersatz ihrer
Reisekosten

a)

eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 7.500,00
€;

b)

eine variable, nach Feststellung des Jahresabschusses zahlbare Tantieme.

Die Tantieme ist abhängig von der Erreichung des Unternehmens-EBIT im Vergleich zu
dem im Vorjahr aufgestellten Plan-Unternehmens-EBIT. Beträgt das Unternehmens-EBIT
100 % des im Vorjahr aufgestellten Plan-Unternehmens-EBIT, so beträgt die Tantieme
2.250,00 €. Jede 10%ige Abweichung des Unternehmens-EBIT zu dem im Vorjahr aufgestellten
Plan-Unternehmens-EBIT erhöht bzw. verringert die Tantieme um jeweils 10 %.

2)

Die Vergütung nach Absatz 1) beträgt für die*den Vorsitzende*n das Doppelte, für die stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache der vorgenannten
Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres
dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung
nach Absatz 1).

3)

Die Vergütung nach den Absätzen 1) und 2) versteht sich, soweit dies seitens des Aufsichtsratsmitgliedes
nicht abweichend geltend gemacht wird, zuzüglich Umsatzsteuer.

4)

Die Festsetzung gilt bis zu einer abweichenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

Weitere Angaben

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
aus der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen
am Rhein, unter Nutzung eines passwortgeschützten Internetservice (nachfolgend „Aktionärsportal“).
Für die Nutzung des „Aktionärsportals“ ist eine Zugangsberechtigung erforderlich.
Die notwendigen Angaben für den Zugang zum „Aktionärsportal“ werden den Aktionären
im Zuge der Einladung übersendet. Die Verfolgung der Hauptversammlung in Form einer
Bild- und Tonübertragung ist im Einzelfall auch in dafür eingerichteten Räumlichkeiten
der Hauptverwaltung möglich. Die Verfolgung der Hauptversammlung im „Aktionärsportal“
ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Stammaktionäre können ihre Stimmen selbst oder durch eine*n Bevollmächtigte*n schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen (Briefwahl).

Für die schriftliche Briefwahl können die Aktionäre das der Einladung beigefügte Briefwahlformular
benutzen. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 2022
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Alternativ steht der Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

für die elektronische Briefwahl bis zu dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem der Versammlungsleiter
angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen
werde.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Den Stammaktionären, die ihr Stimmrecht nicht durch Briefwahl ausüben möchten, bietet
die Gesellschaft an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von ihr benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Stammaktionäre können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des der Einladung beigefügten, dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulars erteilten. Das ausgefüllte Vollmachtsformular muss spätestens
bis zum Ablauf des 8. Mai 2022 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Alternativ können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat,
dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen werde.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen
entsprechend.

Anträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
und von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung.
Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse
zu richten:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Bis spätestens 8. Mai 2022, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt.

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 9. Mai 2022,
12:00 Uhr, über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Es ist
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich
zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen
haben.

Widerspruchsmöglichkeit

Aktionäre können Widerspruch zur Niederschrift erklären, wenn sie einen Beschluss
der Hauptversammlung für nichtig oder rechtswidrig halten und ihr Stimmrecht ausgeübt
haben. Die Erklärung kann über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Beendigung abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT werden personenbezogene
Daten verarbeitet. Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen
unter

www.pfalzwerke-hv.de/​datenschutz

entnommen werden. Aktionäre, die eine*n Vertreter*in bevollmächtigen, werden gebeten, diese*n über die Datenschutzhinweise zu informieren.

 

Ludwigshafen am Rhein, im März 2022

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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