PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Ludwigshafen am Rhein

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
Ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 5. Mai 2015, 11:00 Uhr

im Ernst-Bloch-Zentrum, Walzmühlstraße 63, 67061 Ludwigshafen am Rhein, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 6,00 €
je gewinnberechtigter Stückaktie
11.072.646,00 €

Bei dem angegebenen Betrag für die Dividende sind die zum 31. Dezember 2014 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte die Zahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer sein als zum 31. Dezember 2014, vermindert sich der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der dann verbleibende Teil des Bilanzgewinns, der einen Gewinnvortrag in Höhe von 7.060,46 € enthält, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, als Abschlussprüfer der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Nachwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Aktionäre

Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 05.05.2015 hat Frau Dr. Eva Lohse ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Deshalb ist die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes der Aktionäre erforderlich. Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Manfred Schwarz, Pensionär (ehem. Dipl.-Ing. bei BASF SE), 2. stellv. Vorsitzender des Bezirkstags Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax: (06 21) 5 85-20 08

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Ludwigshafen am Rhein, im März 2015

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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