Pfandfinanz Holding AGIsmaningEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der amMittwoch, 22. Dezember 2021, um 11.00 Uhr (MEZ)stattfindendenordentlichen Hauptversammlungder Pfandfinanz Holding AG („Gesellschaft“) ein.Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit einer Verkürzung der Einberufungsfrist nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“) Gebrauch. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen des § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck nach Ablauf der Anmeldefrist den Aktionären, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, Zugangsdaten für die Übertragung der Hauptversammlung mitteilen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt dabei im Wege der Briefwahl. Tagesordnung
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie vorweg und nachfolgend bezeichneter Adressen verpflichtet. Die weiteren Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Teilnahme an der Hauptversammlung Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Gemäß § 1 Abs. 3 GesRuaCOVBekG hat sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des zwölften Tages vor der Versammlung, somit den 10. Dezember 2021 (00:00 Uhr MEZ), Nachweisstichtag, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens am vierten Tag vor der Versammlung, somit bis zum Ablauf des 18. Dezember 2021 (24:00 Uhr MEZ) zugehen: Pfandfinanz Holding AG Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorhergehenden Adresse bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021 (24:00 Uhr MEZ) zugehen. Übertragung im Internet Die Hauptversammlung wird mittels des Videokonferenztools „Zoom“ im Internet übertragen. Der hierzu nötige Link wird spätestens am Tag vor der Hauptversammlung unter https://www.pfandfinanz.ag/investoren-disclaimer/hauptversammlungbekannt gemacht. Zum Abruf der Übertragung sind nur die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären nach Ablauf der Anmeldefrist die Zugangsdaten zur Einwahl zusenden. Aus technischer Sicht sind für die Teilnahme eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie eine gängiger Internetbrowser erforderlich. Unter Umständen muss die „Zoom“-App installiert werden. Verfahren zur Stimmabgabe Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Stimmabgabe kann bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die untenstehende Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Antwortformular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter https://www.pfandfinanz.ag/investoren-disclaimer/hauptversammlungab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Ergänzend können Aktionäre ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie bspw. eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft unter https://www.pfandfinanz.ag/investoren-disclaimer/hauptversammlungzum Download zur Verfügung stellt. Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgenden Kommunikationswege zur Verfügung: Pfandfinanz Holding AG Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Angemeldete Aktionäre können Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Dienstag, 21. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation unter der Adresse info@pfandfinanz.deeinreichen. Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen sowohl mündlich als auch über einen Live-Chat zu stellen. Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind bis zum Ablauf des 07. Dezember 2021 (24:00 Uhr MEZ) ausschließlich zu richten an: Pfandfinanz Holding AG Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden im Internet unter www.pfandfinanz.de(Investorenbereich) zugänglich gemacht. Informationen zum Datenschutz Im Rahmen der Hauptversammlung der Pfandfinanz Holding AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter https://www.pfandfinanz.ag/investoren-disclaimer/datenschutzhinweis-fuer-aktionaere/ entnommen werden. Der dort aufgeführte „Datenschutzhinweis für Aktionäre“ vom 24.05.2018 ist weiterhin gültig. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.
Ismaning, im Dezember 2021 Pfandfinanz Holding AG Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG Wir bitten die Kreditinstitute, allen Depotkunden, für die sie Aktien unserer Gesellschaft verwahren, die Mitteilungen gemäß § 125 AktG zu übersenden. Der Bedarf an Einladungen mit Tagesordnungen ist uns aufzugeben. Kreditinstitute mit Niederlassungen oder angeschlossenen Stellen werden gebeten, die Unterlagen nur über eine zentrale Stelle anzufordern. Geschäftsberichte werden nicht an die Kreditinstitute versandt, sondern stehen auf der Webseite der Gesellschaft (Investorenbereich) zum Download bereit. |
Pfandfinanz Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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