Pfeiffer Vacuum Technology AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Pfeiffer Vacuum Technology AG
Aßlar
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 29.05.2019

Pfeiffer Vacuum Technology AG

Aßlar

ISIN DE 0006916604

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 23. Mai 2019 hat beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 134.827.793,22 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,30 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie

für das Geschäftsjahr 2018 Euro 22.695.615,70
Vortrag auf neue Rechnung Euro 112.132.177,52
Bilanzgewinn Euro 134.827.793,22

Die Dividende ist am 28. Mai 2019 zahlbar.

Da die Aktien nicht einzeln verbrieft sind, wird die Auszahlung der Dividende durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 28. Mai 2019 über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer erfolgen.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Gleiches gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei inländischen Aktionären, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, gilt die deutsche Einkommensteuer mit dem Steuerabzug grundsätzlich als abgegolten. Auf Antrag kann die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag insbesondere nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird deshalb empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Die zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

 

Aßlar im Mai 2019

Pfeiffer Vacuum Technology AG

Der Vorstand

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