Pfeiffer Vacuum Technology AG – Hauptversammlung 2017

Pfeiffer Vacuum Technology AG

Asslar

Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology AG
ISIN DE0006916604

Zum Verkauf eingereichte Aktien der Pfeiffer Vacuum Technology AG
ISIN DE000A2E40V0

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die am

Montag, den 03. April 2017, 10:00 Uhr,
in der Stadthalle Wetzlar in 35578 Wetzlar, Brühlsbachstraße 2b,

stattfindet.

Die Pangea GmbH mit Sitz in Maulburg hat am 13. Februar 2017 nach § 14 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) eine Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG mit Sitz in Asslar veröffentlicht („Angebot“).

Vorstand und Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Angebot samt einer Ergänzung abgegeben, die am 27. Februar bzw. 01. März 2017 veröffentlicht wurden. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot nicht und haben den Aktionären in ihren Stellungnahmen empfohlen, das Angebot nicht anzunehmen.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, um die Aktionäre über das vorgelegte Übernahmeangebot der Pangea GmbH zu informieren und den Aktionären Gelegenheit zu geben, sich über das Übernahmeangebot auszusprechen und zu beraten und das Übernahmeangebot betreffende Fragen zu stellen. Die Gesellschaft möchte dadurch einen Beitrag leisten, damit die Aktionäre auf Basis der bestmöglichen Information über das an sie gerichtete Angebot entscheiden können.

Mit der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung folgt die Gesellschaft der Anregung in Ziffer 3.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeit gültigen Fassung.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt ist:

Aussprache über das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) der Pangea GmbH an die Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG

Eine Beschlussfassung über diesen (einzigen) Gegenstand der Tagesordnung ist nicht vorgesehen. Die Hauptversammlung dient dem Ziel, die Aktionäre über das von Vorstand und Aufsichtsrat abgelehnte Übernahmeangebot der Pangea GmbH zu informieren und den Aktionären Gelegenheit zu geben, sich über das Übernahmeangebot auszusprechen und zu beraten und das Übernahmeangebot betreffende Fragen zu stellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 29. März 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter nachfolgend genannter Adresse schriftlich, per Telefax oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Zum Nachweis genügt ein in Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 13. März 2017 (0:00 Uhr) („Nachweisstichtag“) zu beziehen und muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache unter nachfolgender Adresse bis spätestens am 29. März 2017, 24:00 Uhr, zugehen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax +49 (0) 89/30903 – 74675
anmeldestelle@computershare.de

Für den eingereichten Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte zur außerordentlichen Hauptversammlung.

Anders als die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Bedeutung des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können – für den Fall einer Beschlussfassung – ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachterteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung – für den Fall einer Beschlussfassung – zu bevollmächtigen. Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Bitte beachten Sie, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung nur bis zum 29. März 2017 (12:00 Uhr) unter nachfolgend genannter Adresse möglich ist.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar
F +49 (0) 6441 802-1365
aoHV2017@pfeiffer-vacuum.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt. Ein Vollmachtsformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung abgerufen werden. Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung ist für die rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und den rechtzeitigen Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Rechte der Aktionäre

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung abgerufen werden.

Die Tagesordnung sieht keine Beschlussgegenstände vor. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher auch keine Vorschläge zur Beschlussfassung unterbreitet. Etwaige Beschlussanträge zum einzigen Tagesordnungspunkt nach § 126 Abs. 1 AktG, etwaige Wahlvorschläge nach § 127 AktG sowie sonstige Anträge werden den Aktionären nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers im Internet unter der Adresse www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung zugänglich und in Kurzfassung bekannt gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 19. März 2017 zugehen. Die Zusendung von Mitteilungen kann nach § 16 Abs. 4 Satz 8 WpÜG unterbleiben, wenn zur Überzeugung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats der rechtzeitige Eingang bei den Aktionären nicht wahrscheinlich ist.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen und etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung sind an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar
F +49 (0) 6441 802-1365
aoHV2017@pfeiffer-vacuum.de

Informationen nach § 124a AktG

Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung abgerufen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 25.261.207,04 eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.867.659 Stück. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

 

Asslar, im März 2017

Der Vorstand

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